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Das Solarpaket 1 - Repowering für die Energiewende

Solarpaket I
Aktualisiert am 26. April 2024
18 Min. Lesezeit
Neji Boubaker
Neji Boubaker

Es ist endlich so weit: Am 26.04. hat der Bundestag das Solarpaket 1 beschlossen. Am Nachmittag desselben Tages stimmte der Bundesrat zu. Auch wenn das Paket nicht gerade als Same-Day Delivery kam: Diese Reformen werden alle Segmente der deutschen Solarbranche umfassend beeinflussen – das Solarpaket 1 ist abgeliefert.

Nach intensiven Verhandlungen haben die Regierungsfraktionen sich geeinigt und wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vereinbart. Aber ist es ein echtes Paket oder eher ein Postkärtchen an die Energiewende? In diesem Ratgeber packen wir das Solarpaket aus und erklären dir, wie das Solarpaket 1 zur Energiewende beiträgt, welche Punkte in den 138 Seiten des Gesetzesentwurfs besonders wichtig sind und welchen Einfluss diese auf den Ausbau der Solarenergie haben werden. Zuletzt prüfen wir, ob eine Folgebestellung in Sicht ist. Also: Ab die Post!

„Wir haben Sie leider nicht angetroffen“: Der lange Weg zum Solarpaket 1

Die Bundesregierung hat sich bei der Energiewende ehrgeizige Ziele gesetzt: 2024 soll die Photovoltaik in Deutschland um 13 GW steigen, 2025 um 18 GW. Zum Vergleich: Die installierte Gesamtkapazität für Solarstrom lag in Deutschland 2024 bei 82 GW. Das Solarpaket 1 soll jetzt dazu beitragen, die bisherigen Erfolge bei der Photovoltaik auszubauen, den Klimaschutz zu verbessern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter zu verringern. Das Kabinett hatte den ursprünglichen Entwurf bereits im Sommer 2023 abgesegnet – allerdings hielten Debatten zwischen den Regierungsparteien den Gesetzgebungsprozess immer wieder auf. 

Ein Knackpunkt waren dabei die geplanten Resilienzboni, die die heimische Solarindustrie stärken sollten. Diese sind im Zuge des jetzt beschlossenen Kompromisses vorerst auf Eis gelegt. Außerdem wurde die sogenannte „Duldungspflicht“ abgeschwächt: Sie sah ursprünglich vor, dass Stromleitungen und Netzanschlüsse für erneuerbare Energien auf allen Grundstücken „geduldet“ werden müssen. Diese Pflicht gilt jetzt nur noch für öffentliche Grundstücke und Verkehrswege, privater Grund z.B. in der Landwirtschaft ist ausgenommen.

Ein zentrales Ziel des Solarpakets 1 ist es, den Betreibern von Solaranlagen langfristige Planungssicherheit zu bieten. Klarere Rahmenbedingungen und Erleichterungen bei Investitionen in Solarstrom sollen den Ausbau der Solarenergie nachhaltig fördern.

Kurzüberblick: Das bringt das Solarpaket 1

Das Solarpaket 1 bringt zahlreiche Neuerungen und Änderungen mit sich, die den Photovoltaik-Markt in Deutschland grundlegend verändern werden. Das sind die wichtigsten Bereiche im Schnelldurchlauf: 

  • Balkonkraftwerke
    Der Ausbau der Photovoltaik für (Miet)Wohnungen wird stark gefördert. Das beinhaltet höhere Watt-Obergrenzen und leichtere Anmeldungen der Stecker-Solaranlagen. Mehr

  • Aufdach-Anlagen
    In diesem Kernbereich der Photovoltaik ändern sich vor allem wichtige Rahmenbedingungen, etwa bei Speichern oder vereinfachten Netzanschlussverfahren. Außerdem werden ab jetzt PV-Anlagen auf Nebengebäuden stärker gefördert. Mehr

  • Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
    Das Solarpaket 1 fördert Mieterstrom und mit niedrigeren bürokratischen Hürden. Dazu stärkt es die Verbraucherrechte. Die neue gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhäusern wird erstmals gesetzlich festgehalten. Mehr

  • Kommerzielle Anlagen und Direktvermarktung
    Hier gibt es große Änderungen: Das Solarpaket 1 erhöht die Einspeisevergütung für Solarstrom und bringt Erleichterungen bei der verpflichtenden Direktvermarktung für große Anlagen sowie bei PV auf Nebengebäuden. Mehr

  • Freiflächen-Solaranlagen und Agri-PV
    Etwa die Hälfte der Reformen des Solarpaket 1 betrifft diese Art von Anlagen. Es erhöht die Leistungsgrenzen für Ausschreibungen, vereinfacht durch das Duldungsprinzip den Netzanschluss und öffnet mehr Flächen für Agri-PV. Mehr

  • Stromnetze und Netzanschlüsse
    Das Solarpaket 1 soll die Netzdienlichkeit erhöhen und die technischen Anschlussbedingungen vereinheitlichen. Mehr

  • Repowering
    Gute Nachrichten für Endkunden*innen: Das Solarpaket 1 reformiert die Repowering-Regeln für die EEG-Vergütung. Mehr

Das Solarpaket 1 der Bundesregierung berührt also vom Netzanschluss über Speicher und Balkonkraftwerke bis zur Freiflächenanlage im MW-Bereich alle Aspekte der Solarenergie und soll in allen Bereichen den Ausbau der Photovoltaik fördern. Schauen wir uns die Änderungen im Detail an.

Balkonkraftwerke und das Solarpaket 1: Solarstrom im Päckchenformat

Balkonkraftwerke sind voll im Trend: Insgesamt sind in Deutschland gut 350.000 PV-Anlagen auf Balkonen im Einsatz – über 200.000 davon wurden allein 2023 installiert. Außerdem haben wir im Podcast bereits über das Thema gesprochen. Das Solarpaket 1 definiert Balkonkraftwerke erstmals offiziell im EEG (§ 3) als Steckersolar-Geräte und fördert sie vor allem mit vier Gesetzesänderungen: 

  • Geringerer bürokratischer Aufwand: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, Betreiber*innen müssen die Anlage nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. 

  • Solarstrom aus Steckersolar-Geräten wird bei der Einspeisevergütung nicht mehr mit anderen PV-Anlagen verrechnet. Deine Kunden*innen mit Photovoltaik auf dem Dach erhalten so einen Anreiz, noch ein Balkonkraftwerk installieren zu lassen.

  • Das neue Gesetz duldet übergangsweise rückwärtsdrehende Stromzähler, sodass Betreiber*innen anders als bisher nicht direkt einen Zweirichtungs-Zähler brauchen. Das verringert die Hürden für Balkonkraftwerke weiter und macht sie durch das schnelle Prozedere attraktiver. 

  • Das Solarpaket 1 sieht mittelfristig vor, dass Nutzer*innen Balkonkraftwerke auch über Schuko-Stecker anschließen dürfen. Die VDE soll hierzu die Norm VDE-AR-N 4105 weiter überarbeiten.

  • Last but not least erhöht das Solarpaket 1 die Leistungsobergrenzen für Balkonanlagen: Statt vorher 600 W dürfen Anlagen nun 800 W über den Wechselrichter einspeisen. Die maximale Modulleistung des Balkonkraftwerks ist auf 2.000 Wp festgeschrieben.

Welche Vorteile bietet das Solarpaket 1 für Residential-Anlagen?

Hausbesitzer*innen, die private Aufdach-Anlagen betreiben, berücksichtigt das Solarpaket 1 ebenfalls:

  • Es erhöht die Leistungs-Obergrenze für das vereinfachte Netzanschlussverfahren von Solaranlagen von bisher 10,8 kW auf 30 kW. Das bedeutet, dass die private Aufdach-Photovoltaik deutlich leistungsfähiger werden kann. So sollen Haushalte noch autarker und die Belastungen für das Stromnetz geringer werden.

  • Gleichzeitig lockert das neue Gesetz die technischen Vorgaben für die Direktvermarktung von Solarstrom für Anlagen bis zu 25 kW Leistung. So können die Betreiber*innen Überschüsse leichter gegen Vergütung ins Netz einspeisen.

  • Das Solarpaket 1 ermöglicht Betreiber*innen, ihre Stromspeicher auch mit Netzstrom zu laden, ohne ihren Anspruch auf EEG-Vergütung zu verlieren. Das soll dazu beitragen, das Netz zu entlasten, indem private Speicher Leistungsspitzen teilweise auffangen. Diese sogenannten „Multi-Use“ Solarspeicher, die Netzstrom beziehen können, ergeben in Kombination mit dynamischen Stromtarifen eine interessante Perspektive – für das Netz, aber auch für deine Endkunden*innen. Speicher werden damit noch attraktiver. Die genaue Ausgestaltung der Regeln für Multi-Use-Speicher überträgt das Solarpaket 1 der Bundesnetzagentur. Diese wird auch klären, ob für diese Nutzung ein Smart Meter zwingend erforderlich ist.

  • Die Förderung für Anlagen auf Nebengebäuden wie Garagen wird ausgeweitet: Die PV-Dachanlagenvergütung gilt nun auch für Gebäude, die zwischen 2012 und dem 01.03.2023 gebaut wurden. Deine Kunden*innen können nun auch die Dächer dieser Gebäude kostendeckend mit Photovoltaik-Anlagen belegen und Förderungen nach dem EEG erhalten.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Das Solarpaket 1 vereinfacht die Bereitstellung von Mieterstrom. Was Mieterstrom ist, haben wir in unserem Podcast „Energie aufs Ohr“ schon einmal besprochen. Dazu führt die Regierung mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung einen neuen Begriff ins Gesetz ein: 

  • Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erlaubt es Hauseigentümer*innen und Wohnungsbesitzer*innen, Solarstrom aus hauseigener Photovoltaik ohne große bürokratische Hürden direkt an die übrigen Bewohner*innen des Hauses weiterzugeben. Die Lieferantenpflicht entfällt in diesen Fällen nach dem Solarpaket 1 weitestgehend, die Betreiber*innen sind außerdem nicht zur Reststromlieferung verpflichtet – die Bewohner*innen können also eigene Verträge mit Energieversorgern abschließen, über die sie Netzstrom beziehen, wenn ihr Bedarf über die PV-Leistung hinausgeht. Wenn Überschüsse entstehen, erhalten die Anlagenbetreiber*innen die übliche EEG-Vergütung, wenn sie den Strom ins Netz einspeisen.

  • Der Mieterstrom wird noch einmal eigens gefördert: Mit dem Solarpaket I können auch PV-Anlagen auf Nebengebäuden (Garagen etc.) oder gewerblichen Gebäuden Mieterstrom erzeugen. Das gilt, wenn die erzeugte Energie nicht ins Netz, sondern direkt in die Haushalte geht.

  • Die vereinfachte Anlagenzusammenfassung macht es außerdem leichter, Quartierlösungen für Mieterstrom aus Photovoltaik zu finden, weil Anlagen auf mehreren Gebäuden vor dem Gesetz als eine Anlage geführt werden können.

Kommerzielle Anlagen und das Solarpaket 1

Kommerzielle Anlagen, also PV-Anlagen im Commercial-Sektor sowie größere Anlagen und Volleinspeiser, fördert das Solarpaket 1 stark:

  • Die Einspeisevergütung für gewerbliche Anlagen mit einer PV-Leistung zwischen 40 und 750 kW steigt um 1,5 Cent/kWh. Diese Erhöhung soll den gestiegenen Baukosten sowie der Inflation Rechnung tragen und PV-Anlagen auf großen Dächern weiterhin attraktiv halten. Hinweis an dieser Stelle: Die Grenze, ab der Anlagen zur Ausschreibung verpflichtet sind, ändert sich im gleichen Zug auf 750 kW Leistung. Zuvor lag sie bei 1 MW.

  • Anlagenzertifikate sind für Anlagen mit einer Einspeiseleistung von <270 kW bzw. einer installierten Leistung von <500 kW nicht mehr erforderlich. Für diese Anlagen reicht ab Inkrafttreten des Gesetzes ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate aus.

  • Das Solarpaket 1 weicht die Grenze von 100 kW installierter Leistung auf, ab der Anlagenbetreiber*innen zur Direktvermarktung verpflichtet sind. Die Betreiber*innen können den Solarstrom selbst nutzen und Überschüsse ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weiterleiten. Allerdings fällt in diesem Fall auch die EEG-Vergütung weg. Das soll den Markt motivieren, neue Anlagen nicht auf <100 kW zu dimensionieren.

  • Auch Betriebe und Volleinspeiser profitieren von den Erleichterungen, die das Solarpaket 1 für Nebengebäude im Außenbereich vorsieht. Außengebäude, die zwischen 2012 und dem 01.03.2023 gebaut wurden, sind mit dem Solarpaket 1 für die PV-Dachanlagenvergütung qualifiziert. Außerdem vereinfacht das Gesetz die Anlagenzusammenfassung – das bedeutet, dass Betreiber*innen wichtige Schwellenwerte nicht mehr zwingend überschreiten, wenn sie neue Dachlagen mit separaten Anschlusspunkten installieren lassen. Diese Änderungen sind besonders nützlich für kleine und mittelständische Betriebe sowie die Landwirtschaft, da die meisten Höfe über mehrere Nebengebäude verfügen.

Große Fracht im Paket: Freiflächen-Solaranlagen und Agri-PV

Das Solarpaket 1 sieht auch Maßnahmen zur Förderung von Großprojekten im Agrar- und kommerziellen Bereich vor. Diese sollen dazu beitragen, den Ausbau der Solarenergie weiter voranzutreiben:

  • Sogenannte besondere Solaranlagen, darunter die Agri-PV, Floating PV und Moor-PV, erhalten eine eigene Kategorie in den Ausschreibungen für Freiflächenanlagen. Das vermeidet, dass die Obergrenzen für Freiflächenanlagen durch den Ausbau von Agri- und Floating PV zu schnell erreicht werden und Anlagen aus diesem Grund nicht gebaut werden können. Die Ausschreibungsmenge für besondere Solaranlagen liegt 2024 bei 300 MW und wird bis 2029 schrittweise auf 2.075 MW im Jahr erhöht.

  • Das Solarpaket 1sorgt dafür, dass ertragsarme landwirtschaftliche Flächen dieselbe Förderung erhalten wie klassische Freiflächenanlagen. Das eröffnet zahlreiche neue Flächen, ohne die Lebensmittelproduktion zu beeinträchtigen.

  • Das Solarpaket 1 führt die sogenannte „Duldungspflicht“ ein. Diese sieht vor, dass Anschlüsse und Leitungen für Erneuerbare Energien (Photovoltaik, aber auch Biogas und Windkraft) auf öffentlichem Grund geduldet werden müssen. So müssen Betreiber*innen nicht mehr mit dem jeweiligen Verkehrsträger bzw. Grundstückseigner Einzelvereinbarungen treffen. Das ist besonders nützlich für Anlagen, deren Leitungen über Verkehrswege und Grundstücke verschiedener öffentlicher Träger führen, z.B. kommunales Land, das an eine Bundesautobahn grenzt.

  • Aus Umweltschutzgründen wird der Zubau von PV im landwirtschaftlichen Sektor bis 2030 auf 80 GW limitiert. Mindestens 50 % davon sollen auf PV auf Gebäuden oder an Lärmschutzwänden entfallen.

Die Erleichterungen für Großprojekte dürften den Zubau von gewerblichen PV-Anlagen noch schneller vorantreiben: Allein in den ersten drei Monaten 2024 wurden etwa 50 % mehr Anlagen zwischen 135 und 950 kW ans Netz gebracht als im Vorjahreszeitraum.

Unsere Marke PEAKPLAN hilft dir dabei, auch Gewerbedächer zu belegen. Das Team unterstützt dich über den gesamten Projektablauf hinweg mit Großanlagen-knowhow, bundesweiter Warenlogistik und eigenem Planungs- und Projektmanagement. Du findest PEAKPLAN hier.

Nicht den Anschluss verlieren: Stromnetze und Netzanschlüsse

Folgende Maßnahmen des Solarpaket 1 sollen die Netzsicherheit in Deutschland erhalten:

  • Die bisherige Regelung hat oft die netzdienlichen Funktionen von Stromspeichern behindert. Sie wurden nur dann als EEG-Anlage betrachtet, wenn sie ausschließlich erneuerbarem Strom aufnehmen. Mit dem Solarpaket 1 erhalten deine Kunden*innen auch dann weiterhin die EEG-Vergütung, wenn sie ihren Speicher z.T. mit Netzstrom laden. Das öffnet diese Speicher für den netzdienlichen Betrieb, indem sie starke Leistungsüberschüsse im Netz auffangen und das Stromnetz vor Überlastung schonen.

  • Das Solarpaket 1 sieht einheitliche Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Netzanschlüsse vor. Das wird deine Arbeit erleichtern und deinen Kunden*innen mehr Planungssicherheit geben, da bisher jeder Netzbetreiber eigene TAB definierte.

  • Das Solarpaket 1 erhöht die Leistungs-Obergrenze für den vereinfachten Netzanschluss von 10,8 auf 30 kW. Das beschleunigt den Anschlussprozess für alle kleinen Anlagen z.B. im Residential-Segment und entschlackt den bürokratischen Aufwand.

Frischzellenkur für PV-Anlagen: Repowering im Solarpaket 1

Über 10 Jahre nach dem Ende des ersten großen Solar-Booms in Deutschland denken viele Betreiber*innen über ein Repowering nach – also den Austausch einiger oder aller Module mit effizienteren Modellen. Das Solarpaket 1 soll das Repowering einfacher machen, sodass auf gleicher Fläche mehr Solarstrom erzeugt werden kann:

  • Am wichtigsten: Deine Kunden*innen verlieren nicht mehr ihren EEG-Vergütungsanspruch, wenn sie Module durch solche mit mehr Leistung ersetzen. Bislang galt das nur, wenn das alte Modul beschädigt war.
  • Für PV-Leistung bis zur bisherigen Maximalleistung erhalten Betreiber*innen die bisherige EEG-Förderung und EEG-Vergütung bei. 
  • Mehrleistung, die über die bisherige Maximalleistung der Anlage hinausgeht, wird wie eine neue Anlage behandelt. Für sie gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Regeln des EEG. 
  • Beim Repowering an Großanlagen sieht das Solarpaket 1 vor, dass Leitungen und Anschlüsse auf öffentlichem Grund auch dann Bestandsschutz genießen, wenn die Anlage für die Dauer des Umbaus vom Netz geht. Das soll Planungssicherheit geben und vorhandene Leitungen und Anschlüsse bestmöglich nutzen.

Bewertung

Das Solarpaket 1 markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die Solarenergie in Deutschland. Mit seinen umfassenden Maßnahmen und Regelungen wird es nicht nur den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben, sondern auch wichtige Impulse für die gesamte Energiewende setzen. In dieser Schlussbetrachtung wollen wir die verschiedenen Aspekte des Solarpakets bewerten und prüfen, wie das Solarpaket 1 zur Energiewende beiträgt.

Positive Aspekte des Solarpakets 1:

  • Förderung: 
    Die Anhebung der Einspeisevergütung für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen und die Ausweitung der Ausschreibungen für Freiflächenanlagen treibt den Ausbau der Solarenergie weiter voran. 

  • Entbürokratisierung: 
    Die vereinfachten Anmeldeprozeduren für Balkonkraftwerke und die Ausweitung der vereinfachten Netzanschlussverfahren senken die Hürden für den Betrieb von Solaranlagen und werden mehr Menschen zur Investition in erneuerbare Energien zu ermutigen. 

  • Innovation und Repowering: 
    Die Möglichkeit zum Repowering von Solarmodulen und die Förderung besonderer Solaranlagen wie Agri- und Floating-PV werden den technologischen Fortschritt in der Solarenergiebranche vorantreiben und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. 

  • Sektorenkopplung: 
    Durch die Förderung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung wird die Sektorenkopplung zwischen Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor weiter vorangetrieben. Das wird einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Offene Fragen zum Solarpaket 1:

  • Signalwirkung für Endkunden*innen:
    Es ist unklar, ob die Fördermaßnahmen ausreichend sind, um die Kosten für Solaranlagen für Verbraucherinnen und Verbraucher so weit zu senken, dass die Nachfrage nach Photovoltaik ausreichend schnell ansteigt.

  • Herausforderungen im Netzausbau: 
    Es bleiben noch Herausforderungen im Netzausbau zu bewältigen. Dieser ist nötig, um den zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien zu integrieren und die Netzstabilität sicherzustellen. Die Verbesserungen bei den Netzanschlüssen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Maßnahmen wie die Reform des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes tragen zusätzlich zur Stärkung der Netze bei. Es wird jedoch auch starker, gezielter Ausbau der Stromnetze nötig sein.

Schlussbetrachtung

Insgesamt ist das Solarpaket 1 der Bundesregierung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es beinhaltet sehr wichtige Maßnahmen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die Energiewende voranzutreiben und die Rahmenbedingungen für Solar-Investitionen zu verbessern. 

Das Solarpaket 1 alleine wird aber noch nicht ausreichen, um die Energiewende mit voller Kraft umzusetzen. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz nötig, um die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Energiezukunft zu gestalten. Ein Solarpaket 2 könnte auf die Förderung von Speichern und die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge abzielen und so die Sektorenkopplung stärken.

Es gibt also noch viel zu tun für eine wirklich sonnige Zukunft – packen wir es an!

Alle Neuerungen des Solarpaket 1 im Video erklärt

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