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Was bedeutet die EnWG-Novelle 2025? Das Solarspitzen-Gesetz im Überblick

EnWG-Novelle 2025
Aktualisiert am 31. Januar 2025
13 Min. Lesezeit
Alexander Utz
Alexander Utz

Am 31.01.2025 beschloss der Bundestag eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“. Es beinhaltet u.a. weitreichende Änderungen für die EEG-Einspeisevergütung, die Direktvermarktung und die Netzsteuerung. In diesem Ratgeber erklären wir, was die EnWG-Novelle 2025 beinhaltet, wie sie sich auf dich und deine Kund*innen auswirkt und wie du die Chancen und Herausforderungen der neuen Regelungen am besten nutzt. 

Welches Ziel hat die EnWG-Novelle 2025?

Die Reform des EnWG hat 3 Ziele: Das Gesetz soll PV-Überschüsse im Stromnetz reduzieren, Betreiber*innen von Solaranlagen mehr Flexibilität geben und Anreize schaffen, PV-Strom stärker selbst zu nutzen – etwa durch die teilweise Abschaffung der Einspeisevergütung für Neuanlagen. Das betrifft sowohl private als auch kommerzielle Photovoltaik. Das Gesetzespaket wird darum auch „Solarspitzen-Gesetz“ genannt. 

Hintergrund ist der starke Zubau an erneuerbaren Energien, der in Zeiten geringen Verbrauchs zu negativen Strompreisen führen und das Netz destabilisieren kann.

In diesem Video fassen wir die wichtigsten Aspekte der Gesetzesnovelle kurz zusammen:

Ab wann gilt die EnWG-Novelle 2025?

Die Neufassung des EnWG kann noch im Februar 2025 im Bundesrat zur Abstimmung kommen. Die nächste Bundesrats-Sitzung findet am 14.02.2025 statt. Das bedeutet, dass das Solarspitzen-Paket bereits im März 2025 gelten kann.

Was ändert die EnWG-Novelle 2025?

Der Gesetzestext (Volltext als PDF) enthält vor allem Maßnahmen in 4 Bereichen:

  • Reform der Einspeisevergütung ab 2025 für PV-Energie nach EEG
  • Erleichterungen bei der Direktvermarktung von Solarstrom
  • Verpflichtungen zur sicheren, netzdienlichen Steuerung großer PV-Anlagen
  • Mehr Anreize für intelligente Smart-Energy-Systeme wie Energiemanagementsysteme

Was bedeutet das für die Einspeisevergütung nach EEG ab 2025?

Die wichtigste Änderung der EnWG-Novelle ist der Wegfall der Einspeisevergütung ab 2025 für Neuanlagen – derzeit 7,95 ct/kWh bei negativen Strompreisen. Das bedeutet, dass Anlagen, die du ab dem 01.03.2025 installierst, keine Vergütung erwirtschaften, wenn der Börsenstrompreis in Deutschland <0,00 € liegt. 2023 traf das auf etwa 300 Stunden zu, 2024 waren es durch den starken Solar-Ausbau schon über 450 Stunden. Das entspricht gut 5 % der gesamten Jahresbetriebszeit. Für alle anderen Stunden im Jahr gilt die bisherige Regelung zur Einspeisevergütung.

Trotzdem werden die Anlagenbetreiber*innen weiterhin von der Solarförderung in Deutschland profitieren: Sie erhalten während des 20-jährigen Förderzeitraums für PV-Anlagen für alle Stunden mit positivem Strompreis regulär weiter die Einspeisevergütung. Außerdem werden die „verlorenen“ Stunden gezählt und am Ende des Förderungszeitraums an diese 20 Jahre angehängt.

Es gilt Bestandsschutz, d.h. bereits installierte und angeschlossene Anlagen sind nicht betroffen.

Warum fällt für Neuanlagen die Einspeisevergütung 2025 weg?

Die EnWG-Novelle hat das Ziel, den Eigenverbrauch von Solarstrom attraktiver zu machen und die Netze zu entlasten: Wenn der PV-Überschuss keine Vergütung erhält, lohnt es sich für deine Kund*innen jetzt noch mehr, in einen Stromspeicher, eine Wärmepumpe oder E-Mobilität zu investieren – das gilt für Residential- wie für Commercial-Anlagen gleichermaßen.

Wenn mehr PV-Energie direkt im Haushalt oder Betrieb verbraucht wird, entlastet das zudem die Netze. Die Energiewende erfordert einen starken Stromnetzausbau in Deutschland. Der Netzausbau muss aber effizient bleiben: Es wäre sehr aufwändig und teuer, das Netz überall auf die Maximallast auszulegen. Höherer Eigenverbrauch senkt die Netzlast, spart Geld und schont gleichzeitig die Umwelt – deine Kund*innen können also trotzdem weiter auf Photovoltaik setzen. 

Was bedeutet die EnWG-Novelle für die Direktvermarktung ab 2025?

Grundsätzlich macht die Neuregelung des EnWG 2025 die Direktvermarktung von Solarstrom für kleinere Anlagen einfacher, ohne dazu zu verpflichten: Die Obergrenze von 100 kWp Anlagenleistung bleibt bestehen und wird nicht – wie befürchtet – auf 25 kWp gesenkt. Erst ab dieser Schwelle sind Betreiber*innen zur Direktvermarktung an der Strombörse verpflichtet. Die übrigen Regelungen aus dem Solarpaket 1 von 2024 bleiben bestehen.

Wenn deine Kund*innen wollen, können sie auch mit einer kleineren PV-Anlage ihren PV-Überschuss freiwillig direkt an der Börse verkaufen und von möglichen Mehrgewinnen profitieren.

Anlagensicherheit, §14a EnWG & Steuerbarkeit

Die EnWG-Novelle schafft auch Anreize, PV-Anlagen flächendeckend steuerbar zu machen. Das soll die Erneuerbaren dauerhaft in den Strommarkt integrieren, indem Netzbetreiber die PV-Leistung zum Schutze des Stromnetzes regulieren können. Wenn du dabei an §14a EnWG denkst, liegst du richtig – die Regelungen der Gesetzesnovelle haben dasselbe Ziel und funktionieren ähnlich.

Diese Steuerung erfordert ein Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem. Smart Meter sind seit dem 01.01.2025 für Neuanlagen ab 7 kWp Leistung sowieso Pflicht – alles dazu kannst du in unserem Ratgeber zum Smart-Meter-Rollout nachlesen. Solange eine PV-Anlage – ausgenommen Balkonkraftwerke – nicht mit einem Smart Meter ausgestattet ist, darf sie nur 60 % der installierten Peak-Leistung ins Netz einspeisen. Das soll verhindern, dass Solarspitzen ungesteuert ins Netz gelangen und das Stromnetz in Deutschland beschädigen.

Die Drosselung auf 60 % der Maximalleistung ist aber kein Beinbruch: Der Bundesverband Solarwirtschaft hat in einer Studie festgestellt, dass selbst Volleinspeise-Anlagen in Süd-Ausrichtung hiermit nur 8–9 % weniger Energie einspeisen. In Ost-West-Ausrichtung ist es nur etwa 1 % Verlust – und für Residential-Anlagen gilt schließlich: Ost-West is best.

Keine Panik: Wie nutzt du die Chancen der EnWG-Novelle am besten?

Zuallererst das Wichtigste: Installationsseitig ändert sich mit der EnWG-Novelle für dich nichts. Und auch sonst gibt es keinen Grund zur Sorge: Das Solarspitzen-Gesetz bietet dir und deinen Kund*innen nämlich viele Chancen und integriert die Photovoltaik noch besser in den Energiemarkt. Darum begrüßen Branchenverbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft und der BDEW diese Reformen.

Werden PV-Anlagen durch die EnWG-Novelle unwirtschaftlich?

Mit einem Wort: Nein. Mit mehr Worten: Nein, denn die EnWG-Novelle verstetigt nur einen Prozess, der seit Jahren läuft:

  • Die Abriegelung auf 60 % der Peak-Leistung betrifft nur Neuanlagen – bereits bestehende Anlagen sind davon ausgenommen.
  • Die Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren stetig gesunken und hatte einen immer geringeren Anteil an der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Einspeisevergütung 2025 liegt bei nur 0,0795 € / kWh. Dadurch ist es schon lange attraktiv, den Eigenverbrauch zu erhöhen. Das beste Mittel dafür sind Heimspeicher, die sich jetzt noch schneller amortisieren werden. Auch eine Wallbox, ein Klimagerät oder eine Wärmepumpe lohnen sich dadurch noch mehr. Jeder dieser Verbraucher würde den geringen Verlust durch die 60-%-Abriegelung bereits für sich ausgleichen.
  • Mit §14a gibt es bereits seit Anfang 2024 ein Gesetz, das netzdienliche Steuerung einschließlich Abriegelung ermöglicht. Dennoch rentierten PV-Anlagen sich 2024 ebenso sehr wie zuvor.
  • Der Smart-Meter-Rollout zum 01.01.2025 macht intelligente Messsysteme ohnehin für die meisten PV-Anlagen verpflichtend. Die Drosselung der Einspeisung ist nur ein weiterer Anreiz dafür, vom Messstellenbetreiber möglichst schnell ein Smart Meter installieren zu lassen.
  • Zusammengefasst: PV-Energie wird sich auch in Zukunft rentieren – um so mehr, je stärker deine Kund*innen auf Sektorenkopplung setzen und ihren Eigenverbrauch erhöhen. 

Die Lösung: So berätst du zur EnWG-Novelle

Entgegen mancher Warnungen müssen deine Kund*innen sich mit der Neufassung des EnWG und des EEG 2025 nicht an einen spezifischen Anbieter für EMS, Tarif und Anlagenbetreuung binden, um die neuen Chancen gut zu nutzen. Bei Bestandsanlagen könnte das sogar zum Problem werden, denn solche Modelle sind nicht immer mit allen Herstellern kompatibel. So löst du die Herausforderungen des Solarspitzen-Pakets und nutzt seine Chancen für deine Kund*innen:

Get Smart – Energiemanagement und das Solarspitzen-Gesetz

Ein (Heim)Energiemanagementsystem (EMS) macht das PV-System deiner Kund*innen bereit für die Gesetzesnovelle und das EEG 2025. Das gilt gleichermaßen für Neu- und Bestandsanlagen. Ein modernes EMS optimiert den Eigenverbrauch und ist zugleich Schnittstelle zur Deutschen Strombörse in Leipzig. Damit ermöglicht es nicht nur die Direktvermarktung von PV-Strom, falls deine Residential-Kund*innen das wünschen – sie können außerdem auch maximal von dynamischen Stromtarifen profitieren, die Stromanbieter seit 2025 verpflichtend anbieten müssen. Das sind die 3 wichtigsten EMS für deine Projekte:

  • Flexibel für Residential: Solar Manager

    Solar Manager ist auf private Heimsysteme ausgelegt und daher mit Bauteilen aller gängigen Hersteller kompatibel – das gibt dir und deinen Kund*innen maximale Flexibilität, ohne sich mit dem EMS an einen Tarifanbieter binden zu müssen. Die neue Generation Solar Manager Connect Gateway 2 ist bereit, die Steuerung aller Verbraucher im Haushalt zu optimieren: Das KI-gestützte EMS ermöglicht direkte Thyristorsteuerung für Heizstäbe, stufenlose Steuerung von SG-Ready Wärmepumpen und balanciert dynamische Stromtarife, Netzstrom, Einspeisung und eigenen PV-Strom optimal aus.

  • Stark für Commercial: Solar-Log

    Das EMS von Solar-Log eignet sich für Anlagen mit Leistungsklassen von 15–2.000 kWp und deckt damit vom Kleingewerbe bis zu Solarkraftwerken und Agri-PV alle Großanlagen ab. Das EMS arbeitet ebenfalls herstellerunabhängig, kann also mit allen gängigen Herstellern zusammenarbeiten. Das System kümmert sich um Energiemanagement, Einspeisemanagement und Vermarktung – es ist also genau auf die Anforderungen der EnWG-Novelle zugeschnitten.

  • Effizienz vom Marktführer: SolarEdge ONE

    SolarEdge ONE ist das hauseigene EMS des Herstellers für das eigene Ökosystem. Das EMS war bereits Mitte 2024 voll für dynamische Stromtarife bereit und ist damit ebenso für die Neuerungen aus dem Solarspitzen-Paket gerüstet. SolarEdge ONE steuert Residential- wie Commercial-Anlagen und bietet neben starker Optimierung des SolarEdge Systems auch erstklassigen Schutz gegen Cyberangriffe.

PV-Speicher – 2025 so attraktiv wie nie

Ob Heimspeicher oder große Gewerbespeicher für Betriebe und Großanlagen – Speicher gewinnen seit Jahren immer mehr an Bedeutung. Die Reformen der EnWG-Novelle liefern machen es noch attraktiver, Neuanlagen aller Größen direkt mit einem passenden Batteriespeicher auszustatten und Bestandsanlagen nachzurüsten.

  • Eigenverbrauch, Eigenverbrauch, Eigenverbrauch

    Ein Speicher ist die beste und einfachste Möglichkeit, den Eigenverbrauch zu erhöhen. Der Wegfall der Einspeisevergütung 2025 für Minuspreis-Stunden ist kein Problem, wenn deine Kund*innen den Strom einfach später nutzen. Ein EMS erledigt die Steuerung der Stromflüsse in und aus dem Speicher automatisch.

  • Direktvermarktung via Speicher

    Wenn deine Kund*innen – gerade im Falle von Commercial-Anlagen – ihren PV-Überschuss doch lieber zu Geld machen wollen, sind (Gewerbe-)Speicher dafür ideal: So können sie den Solarstrom zu den Zeiten ins Netz speisen, wenn die Preise besonders attraktiv sind.

Mehr Eigenverbrauch durch Sektorenkopplung

Zuletzt ist es nicht nur wegen der EnWG-Novelle 2025 sinnvoll, die Sektoren – PV, Wärme und E-Mobilität – zu koppeln. Eine Wärmepumpe, ein Heizstab oder eine Wallbox für das E-Auto nutzen eigenen PV-Strom maximal aus – das spart Geld und CO2. Mehr zur Sektorenkopplung als Kernstück der Energiezukunft erfährst du in unserem Ratgeber.

Fazit & Zusammenfassung

Die EnWG-Novelle 2025 – auch „Solarspitzen-Gesetz“ genannt – soll PV-Überschüsse im Stromnetz reduzieren, den Eigenverbrauch fördern und die Netze entlasten. Die wichtigste Änderung: Mit dem Gesetz entfällt die Einspeisevergütung für Neuanlagen in Stunden mit negativen Strompreisen, während für alle anderen Stunden die bisherige Vergütung gilt. Betreiber*innen können aber weiterhin von Solarförderungen profitieren, etwa durch die Möglichkeit zur Direktvermarktung. Zudem schafft das Gesetz Anreize für intelligente Energiemanagementsysteme, netzdienliche Steuerung und den Ausbau von Speichern. Dein Vorteil: PV-Anlagen bleiben wirtschaftlich attraktiv – vor allem durch höheren Eigenverbrauch mit Speichern, Wärmepumpen oder E-Mobilität.

Zusammengefasst

  • Die EnWG-Novelle 2025 soll PV-Überschüsse im Netz reduzieren, den Eigenverbrauch fördern und die Netze entlasten. Eine zentrale Änderung ist der Wegfall der Einspeisevergütung für Neuanlagen in Stunden mit negativen Strompreisen.
  • Betreiber*innen können weiterhin von Solarförderungen profitieren, etwa durch die verlängerte Förderlaufzeit oder die Direktvermarktung ihres PV-Stroms. Bereits installierte Anlagen sind nicht betroffen.
  • Das Gesetz schafft Anreize für intelligente Energiemanagementsysteme, netzdienliche Steuerung und den Ausbau von Speichern. Wer seinen Eigenverbrauch erhöht, spart Netzgebühren und nutzt PV-Strom effizienter.
  • Kein Grund zur Sorge: PV-Anlagen bleiben wirtschaftlich attraktiv, besonders mit Speichern, Wärmepumpen oder E-Mobilität. Die Reform bietet dir Chancen, deine Kund*innen gezielt zu beraten und neue Geschäftsmodelle zu erschließen.

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