• Suche
  • Events
  • Benachrichtigungen
  • Favoriten
  • Konto
  • Warenkorb

Was du über den Smart Meter Rollout wissen musst

Smart Meter Rollout
Aktualisiert am 12. April 2018
5 Min. Lesezeit
Julius Lenk
Julius Lenk

Das Digitalisierungsgesetz sieht den Einbau intelligenter Messsysteme für Stromkunden vor. Hier erfährst du, was mit dem Smart Meter Rollout auf dich zukommt und wie du davon profitieren kannst.

Smart Meter Rollout für die digitale Energiezukunft

2016 verabschiedete die Regierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dabei legte sie einen Zeitplan zum flächendeckenden Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme fest: den sogenannten Smart Meter Rollout. Er schafft einen rechtlichen Rahmen für die digitale Energiezukunft, auf die Privathaushalte und Unternehmen vorbereitet sein sollten.

Was steckt hinter den Begriffen Smart Meter, moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem?

Digitale Stromzähler („Smart Meter“) ersetzen heute die alten, analogen Stromzähler („Ferraris-Zähler“). Man bezeichnet sie auch als moderne Messeinrichtungen. Im Gegensatz zu Ferraris-Zählern, die nur den aktuellen Stand wiedergeben, können Smart Meter deine Stromdaten nach Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresanzeigen speichern.

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem Smart Meter, den eine Kommunikationseinheit – auch Smart Meter Gateway genannt – erweitert. Das Kommunikations-Gateway übermittelt die Stromdaten direkt an den für die Messstelle zuständigen Messstellenbetreiber.

Welche Vorteile soll der Smart Meter Rollout bringen?

Dank dem Smart Meter lassen sich Stromdaten per Fernauslese ermitteln. Darüber hinaus dienen sie dem Netzbetreiber, um die Nachfrage und die Bereitstellung von Strom bestmöglich aufeinander abzustimmen.

Auch aus Verbrauchersicht hat der beschlossene Smart Meter Rollout Pluspunkte: Ein intelligentes Messsystem ermöglicht dir eine automatische Abrechnung mit dem Stromanbieter und laufende Energiereports, die deinen Verbrauch transparent machen. Via App oder Internet liefert es einen Überblick über deine verbrauchten Strommengen und die Verbrauchszeiten. So kannst du Stromfresser identifizieren und gezielt Kosten einsparen.

Grundsätzlich eröffnen intelligente Messsysteme die Perspektive, Haushalte in Echtzeit mit Strom zu beliefern. Ein Potenzial mit der Aussicht, lokal erzeugten und verbrauchten Strom künftig auch lokal abrechnen zu können, ohne Umlagen und Netzentgelte.

Gibt es beim Smart Meter Rollout eine Einbaupflicht und für wen gilt sie ab wann?

Laut dem Messstellenbetriebsgesetz muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erst drei unabhängige Hersteller nach vorgeschriebenen Standards zulassen, damit der Smart Meter Rollout für intelligente Messsysteme beginnen kann. Ursprünglich war der Start bereits ab 2017 geplant, doch die Zertifizierung von Herstellern digitaler Zähler mit Gateway lässt noch auf sich warten. Derzeit befinden sich neun Produkte im Verfahren, wie die Zeitschrift Photovoltaik im Februar dieses Jahres berichtete.

Sobald zertifizierte intelligente Messsysteme auf dem Markt verfügbar sind, richtet sich der Smart Meter Rollout nach dem folgenden Zeitplan und soll bis zum Jahr 2032 abgeschlossen sein:

2018

  • Für Großverbraucher mit mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr besteht die gesetzliche Einbaupflicht eines intelligenten Messsystems.
  • Gleiches gilt für Erzeuger zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung (z.B. Haushalte mit einer Solaranlage).
  • Der Messstellenbetreiber hat die Option, Erzeuger zwischen 1 und 7 kW installierter Leistung (Neuanlagen) mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Ein Einbau auf Wunsch des Verbrauchers ist grundsätzlich auch bei niedrigerem Verbrauch bzw. kleineren Erzeugungsanlagen möglich. Weiterführende Informationen zum optionalen Einbau (beauftragt vom Messstellenbetreiber) und freiwilligen Einbau (beauftragt vom  Verbraucher) bietet die Bundesnetzagentur.

2020

  • Die Einbauschwelle sinkt: Wer mindestens 6.000 Kilowattstunden (kWh) verbraucht, muss ein intelligentes Messsystem besitzen.
  • Der Messstellenbetreiber hat die Möglichkeit, seine Kunden auch bei einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh jährlich mit einem intelligenten Messsystem auszustatten.

2032

  • Bis 2032 sollen alle Haushalte zumindest eine moderne Messeinrichtung besitzen. Der zuständige Messstellenbetreiber muss spätestens drei Monate im Voraus über den Einbau informieren und auf die Möglichkeit des Betreiberwechsels hinweisen.
  • Bei Neubauten oder weitläufigen Renovierungen sind moderne Messeinrichtungen ab sofort einzubauen.

Welche Kosten sind mit dem Smart Meter Rollout verbunden und wer hat sie zu tragen?

Den Einbau und Betrieb eines digitalen Stromzählers ebenso wie seine Nachrüstung zu einem intelligenten Messsystem muss der Anlagenbetreiber oder Letztverbraucher bezahlen. Im Digitalisierungsgesetz gibt es keine Preisvorgaben für die Installation des Smart Meters. Diese einmaligen Kosten sind aufwandsabhängig und können unter Umständen mehrere hundert Euro betragen.

Festgelegt ist dagegen die maximale Höhe der laufenden Kosten. Hier liegt die Preisobergrenze bei 100 Euro brutto für die Betreiber von PV-Anlagen zwischen 7 und 15 kWp sowie für Verbraucher von 6.000 bis 10.000 kWh jährlich. Eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen Preisobergrenzen für den Betrieb liefert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Mit „Wirklich Eigenstrom“ dem Smart Meter Rollout zuvorkommen

Wenn du dir „Wirklich Eigenstrom“ – die Ökostromflatrate von Polarstern und Memodo –zulegst, kannst du alle Vorzüge eines intelligenten Messsystems nutzen. Das Angebot bietet einen Smart Meter samt digitaler Schnittstelle, mit dem du deinen Stromverbrauch visualisieren kannst. Dabei sind die Kosten für den laufenden Messstellenbetrieb im Paket von 1.500 kWh schon inklusive. Und zwar zum Fixpreis von 24 Euro brutto. Dazu gibt es eine Preisgarantie von drei Jahren obendrauf!

Ein weiterer Vorteil für PV-Anlagenbesitzer: Als „Wirklich Eigenstrom“-Kunde genießt du für deinen intelligenten Smart Meter bis zu acht Jahre Bestandsschutz, wie es § 19 des Messstellenbetriebsgesetzes vorsieht. Damit bleibst du vorerst von weiteren Kosten im Rahmen des Smart Meter Rollout verschont!

Foto: taner ardalı

Das könnte dich auch interessieren
Benachrichtigungen werden geladen ...
Benachrichtigungen
    Unerwarteter Fehler.
    Cookies @ Memodo, damit dir dein Besuch bei Memodo besonders gut schmeckt.

    Weitere Informationen