• Suche
  • Events
  • Benachrichtigungen
  • Favoriten
  • Konto
  • Warenkorb

Energie-Maßnahmenpaket zu Ostern: Das hat Minister Habeck für die Photovoltaik vor

Energie-Maßnahmenpaket
Aktualisiert am 25. April 2022
5 Min. Lesezeit
Tamara Dettling
Tamara Dettling

Am 06.04. stellte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sein Osterpaket vor. Die damit verbundenen größten energiepolitischen Gesetzesänderungen seit Jahrzehnten zielen auf verschiedene Energiegesetze und sollen den Ausbau der erneuerbaren Energien ordentlich ankurbeln. Welche Maßnahmen für die Photovoltaik sollen kommen?

In ihrem Koalitionsvertrag setzte die Ampel-Koalition ambitionierte Ziele gegen den Klimawandel und für das 1,5 Grad-Ziel. Dafür wurde in den letzten Monaten ein Paket an Maßnahmen und Gesetzesänderungen ausgearbeitet. Mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wird der Ausstieg aus fossilen Energien noch wichtiger. Das Osterpaket zielt unter anderem auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und bringt diese Änderungen für die PV mit:

Höheres Ausbauziel

Die Regierung will das Ausbauziel für 2030 anheben und mindestens 80 % des Bruttostromverbrauchs über erneuerbare Energien stellen, das sollen rund 600 TWh Strom sein. 2035 sollen es dann sogar fast 100 % sein. 2021 lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch 2021 erst bei ca. 42 %. In nicht einmal 10 Jahren soll sich der Anteil also verdoppeln. Bei der Solarenergie soll die Ausbaurate auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr gesetzt werden, so dass im Jahr 2030 Solaranlagen (Dachanlagen, Freiflächenanlagen, besondere Solaranlagen) mit insgesamt 215 GW in Deutschland installiert sind. Der Ausbau soll zu gleichen Teilen auf Dach- und Freiflächen stattfinden.

Prio 1 für erneuerbare Energien

Im EEG wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit gilt für den Ausbau in allen Rechtsbereichen Prio 1 und damit mehr Tempo.

Neue Rahmenbedingungen für die PV

Bei Dachanlagen ohne Ausschreibung soll die Vergütung steigen. Bessere Konditionen bekommen neue Anlagen, die ihren Strom voll ins Netz einspeisen. Dachanlagen, die den produzierten Strom teilweise selbst verbrauchen, erhalten die gleiche Einspeisevergütung bzw. Marktprämie wie bisher. Die neuen Vergütungssätze sollen noch 2022 kommen.

Außerdem sollen mehr Flächen für die PV erschlossen werden. Bei Freiflächenanlagen wird die Flächenkulisse in der Kategorie reguläre PV-Freiflächenausschreibung um Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV erweitert. Bestimmte Agri-PV-Anlagen sowie Moor-PV-Anlagen erhalten wegen ihrer höheren Kosten einen Bonus in den Ausschreibungen.

Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften werden nun von Ausschreibungen ausgenommen für mehr Akteure, Akzeptanz vor Ort und Bürokratieabbau.

Abschaffung der EEG-Umlage

Die Koalition will die EEG-Umlage schon zum 01.07.2022 abschaffen. Sie sinkt damit von bisher 3,72 ct/kWh auf 0 ct/kWh. Damit werden auch die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie stark vereinfacht und das Energierecht deutlich entbürokratisiert. Finanziert werden die erneuerbaren Energien jetzt über den Energie- und Klimafonds, der gerade um 60 Milliarden € aufgestockt wurde.

So geht es weiter

Die von Minister Habeck präsentierten Gesetzesänderungen wandern nun in den Bundestag und durchlaufen das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Der Koalitionspartner FDP hat dem Osterpaket bisher nur vorbehaltlich zugestimmt. Ein klimaneutrales Stromsystem 2035 ist für sie nicht realistisch. Bis Anfang Juli soll das EEG von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und spätestens Anfang 2023 in Kraft treten. Hier halten wir dich weiter auf dem Laufenden.

Unser Fazit

Wir freuen uns über höhere Ausbauziele für die PV, und natürlich über das Aus für die EEG-Umlage. Maßnahmen, mit hoher Durchschlagskraft vermissen wir aber weiter. Stattdessen sehen wir eher eine Bremse für die Bürgerenergiewende, denn Volleinspeiser*innen werden bevorzugt und Eigenheimbesitzer*innen, die ihren Solarstrom vom Dach anteilig selbstverbrauchen wollen, schlechter gestellt. Die Größe der Eigenheimanlagen könnten sich so nur am Eigenverbrauch orientieren. Das senkt den Anreiz für eine spätere Sektorenkopplung. Auch PV-Überschuss ins Netz einspeisen und damit andere Verbraucher versorgen, ist nicht wirklich attraktiv.

Zusammengefasst

  • Minister Habeck stellte Anfang April sein Osterpaket vor und damit einige Gesetzesänderungen.
  • Für die PV steigen die Ausbauziele, die EEG-Umlage fällt und Volleinspeiser*innen winkt eine höhere Einspeisevergütung.
  • Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Bis Ende Juli soll das neue EEG verabschiedet werden. Wir halten dich weiter auf dem Laufenden.

Hilfreiche Links

Das könnte dich auch interessieren
Benachrichtigungen werden geladen ...
Benachrichtigungen
    Unerwarteter Fehler.
    Cookies @ Memodo, damit dir dein Besuch bei Memodo besonders gut schmeckt.

    Weitere Informationen