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Übergangsfrist VDE-AR-N 4105:2018-11 Wechselrichter verlängert

Übergangsfrist VDE-AR-N-4105-2018-11 Wechselrichter
Aktualisiert am 07. April 2020
3 Min. Lesezeit
Julius Lenk
Julius Lenk

Die Übergangsregelung zum Nachweis der elektrischen Eigenschaften für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz VDE-AR-N 4105:2018-11 Wechselrichter endete eigentlich Ende März 2020. Der VDE|FNN empfiehlt, sie für weitere zwölf Monate anzuerkennen. Wir klären euch über den Sachverhalt auf und zeigen euch welche Dokumente ihr einreichen müsst.

Die Anwendungsregel

Die Systemrelevanz der Erzeugungsanlagen in der untersten Spannungsebene nimmt weiter zu. Den größten Anteil an Erzeugungsanlagen in der Niederspannung machen Photovoltaikanlagen aus, viele davon in privaten Haushalten. Neue Erzeugungsanlagen müssen das Netz mehr denn je bei Störungen stützen. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) hat hierzu die Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz VDE-AR-N 4105 überarbeitet.

Die Anwendungsregel stellt höhere Anforderungen an dezentrale Erzeugungsanlagen und definiert Vorgaben, um weitere Erzeugungsleistungen in die Niederspannungsnetze integrieren zu können. Auch die Umsetzung des europäischen Network Codes „Requirements for Generators (RfG)" für die Niederspannung in Deutschland macht die Überarbeitung nötig.

Verlängerung der Übergangsfrist VDE-AR-N 4105:2018-11 Wechselrichter

Eigentlich sollte die Übergangsfrist für die Umstellung der Nachweispflicht elektrischer Eigenschaften VDE 4105:2018-11 noch bis zum 31.03.2020 gehen. Danach brauchen alle Wechselrichter-Hersteller ein gültiges Zertifikat für die Erzeugungseinheit inkl. Prüfbericht und Oberschwingungsberechnung. Außerdem wäre ein Zertifikat für den NA-Schutz nötig. Ohne diese Unterlagen dürften die Energieversorger keine Erzeugungsanlagen mehr ans Netz anschließen.

In der letzten VDE|FNN-Sitzung sprach das Forum über eine Verlängerung dieser Übergangsfrist. Der VDE|FNN empfiehlt, die Übergangsregelung noch bis zum 31. März 2021 anzuerkennen. Letztendlich gibt der VDE|FNN als Autor der VDE-AR-N 4105:2018-11 die Richtung vor. Dadurch ist die Übergangsregelung wahrscheinlich bindend für die über 900 Stromnetzbetreiber in Deutschland.

Prüfnorm in Arbeit

Die Prüfnorm DIN VDE-V 0124-100 wurde vom VDE noch nicht verabschiedet, sie ist aber auf dem Weg dorthin. Erst mit dieser Prüfnorm können die Wechselrichter-Hersteller ein akkreditiertes Prüfinstitut beauftragen die zwingend geforderte Prüfung der VDE-AR-N 4105:2018-11 Wechselrichter abzunehmen.

Bis zum neuen Ende der Übergangsfrist am 31.03.2021 sollte dem Stromnetzbetreiber eine Herstellererklärung für den Netzanschluss ausreichen. Folgende Unterlagen für den Stromnetzbetreiber sind für einen erfolgreichen Netzanschluss nötig:

  • Konformitätsnachweis Erzeugungseinheit VDE-AR-N 4105:2011-08 (alte Norm) inklusive Prüfbericht und Oberschwingungsberechnungen
  • Konformitätsnachweis NA Schutz VDE-AR-N 4105:2011-08 (alte Norm)
  • Herstellererklärung für die Einhaltung der VDE-AR-N 4105:2018-11 (neue Norm)

Diese Unterlagen findest Du auf der Memodo-Webseite bei deinem Wunschprodukt unter Downloads oder auf den Herstellerseiten im Download-Bereich.

Zusammengefasst:

  • Übergangsfrist für die VDE-AR-N 4105:2018-11 Wechselrichter wird für zwölf Monate verlängert und endet jetzt voraussichtlich am 31. März 2021.
  • Herstellererklärungen sind weiterhin ausreichend für den Netzanschluss.
  • Eine neue Prüfnorm ist in Arbeit.
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