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Eine Novelle, viele Änderungen – das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021
Aktualisiert am 14. Januar 2021
5 Min. Lesezeit
Josef Hack
Josef Hackl

Quasi als Weihnachtsgeschenk landete die verabschiedete EEG-Novelle 2021 noch unter unserem Weihnachtsbaum. Sie bringt viele Änderungen, positive wie auch negative. Wir haben für dich die wichtigsten Änderungen im EEG 2021 zusammengefasst und erklären dir kurz die Fakten. Was ändert sich für Eigenheimanlagen? Und was passiert mit den EEG-Ausläufern?

Beschlossen hat der Bundesrat die EEG-Novelle 2021 am 17. Dezember 2020, in Kraft trat sie am 01. Januar 2021 und schwarz auf weiß erschien sie am 28. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt. Besonders interessant für uns ist alles, was Anlagen bis 750 kWp betrifft. Alle Änderungen im Gesetz greifen generell für Anlagen, die nach dem 01. Januar 2021 in Betrieb gehen. Mit dem EEG 2021 soll es für die Solarenergie schrittweise auf einen jährlichen Zuwachs von 5,6 GW gehen, sodass 2030 100 GW in Deutschland installiert sein sollen.

Neu für Eigenheime mit privaten PV-Anlagen

Für Anlagen auf privaten Dächern ändern sich die Vorgaben für intelligente Messsysteme noch nicht, bei der Anlagensteuerung, der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch und für Altanlagen gibt es Neues:

Intelligente Messsysteme und Anlagensteuerung

  • Ein Smart Meter Gateway am Netzanschlusspunkt ist erst nötig, wenn das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) bekannt gibt, dass die technische Möglichkeit dafür geschaffen wurde. Bis dahin können Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik gebaut werden, aber Achtung, eine wichtige Grenze wurde geändert: Ein Funkrundsteuerempfänger ist jetzt ab 25 kWp (früher ab 30 kWp) Pflicht.
  • Nach der Information des BSI können Neuanlagen bis 7 kWp* weiter mit der 70 % Regelung umgesetzt werden, zwischen 7 kWp* und 25 kWp muss ein Smart Meter Gateway her, damit der Messstellenbetreiber die IST-Einspeisung ablesen kann. Ab 25 kWp brauchen Neuanlagen auch ein Smart Meter Gateway, der die IST-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung regeln kann.

EEG-Umlage

  • Keine EEG-Umlage mehr für Anlagen bis 30 kWp (bis 30 MWh/a), das gilt auch für Bestandsanlagen. Somit fällt die magische 10 kWp Grenze und PV-Anlagen sind so wirtschaftlich wie nie.

Bestandsanlagen und Post-EEG-Anlagen

  • Für Anlagen, deren 20jähriger Förderzeitraum abläuft, gibt es jetzt eine Auffangregelung. Du kannst sie auf Eigenverbrauch umrüsten und bekommst bis Ende 2027 eine Vergütung für die eingespeiste Energie (gilt für Anlagen kleiner 100 kWp). Sie berechnet sich über den spezifischen Jahresmarktwert minus der Stromvermarktungskosten. Das ist:
    Ertrag von ca. 3 – 4 ct/kWh + Wert des eingesparten Strombezugs / Eigenverbrauch
  • Aktuell kannst du ohne Smart Meter auf Eigenverbrauch umrüsten

Neu für die Großen: Neues für Gewerbeanlagen im EEG 2021

Für Gewerbeanlagen bzw. alle Dachanlagen zwischen 300 kWp und 20 MW gibt es jetzt ein neues Ausschreibungsverfahren, mit verschiedenen Vorgaben je nach Leistung der Anlage und einer Wahlmöglichkeit für Anlagen zwischen 300 kWp und 750 kWp:

  • Für Anlagen bis 300 kWp gibt es die EEG-Vergütung für bis zu 100 % der erzeugten Energie, es darf auch selbst verbraucht werden. Das gilt aber nur für die Direktvermarktung.
  • Für PV-Anlagen über 300 kWp und bis 750 kWp gibt es eine Wahlmöglichkeit: Sie dürfen entweder in die Ausschreibung ohne Eigenverbrauch oder setzen auf die Direktvermarktung mit Eigenverbrauch. Dann bekommen sie die EEG-Marktprämie aber für max. 50 % der eingespeisten Energie. Anlagen, die vor dem 01. April 2021 ans Netz gehen, erhalten noch 100 % der erzeugten Energie vergütet.
  • Anlagen > 750 kWp müssen in die Ausschreibung, der Eigenverbrauch ist nicht erlaubt

Neu für Mieterstromprojekte

Auch für Mieterstromprojekte hat das neue EEG Änderungen auf Lager. So geht der Mieterstromzuschlag deutlich nach oben und liegt jetzt bei:

  • 3,79 ct/kWh, bis 10 kWp
  • 3,52 ct/kWh, bis 40 kWp
  • 2,37 ct/kWh, bis 750 kWp

Die Marktrolle des Stromlieferanten (Vermieter oder Genossenschaft) kann an Dritte übertragen werden. Außerdem können Mieterstromlösungen jetzt von der Gewerbesteuer befreit werden.

Wir finden…

…das EEG 2021 wurde viel diskutiert und auch viel geschunden. Fakt ist, dass das von der Bundesregierung zugelassene Ausbautempo nicht hoch genug ist. Einen PV-Ausbau von mindestens 10 GW braucht es, um die Klimaziele zu erreichen und eine drohende Stromerzeugungslücke zu schließen. Zum Glück ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Auch die Änderungen der Vergütungsmodelle für Gewerbedächer bringen nichts Gutes und bremsen das Wachstum in diesem Segment aus. Viele Gewerbedächer werden so wohl nicht für die Stromerzeugung erschlossen. Die Gewinner sind eindeutig private Verbraucher und kleinere Gewerbebetriebe, denn Anlagen mit einer maximalen Leistung von 30 kWp müssen keine EEG-Umlage mehr bezahlen. Auch ausgeförderte PV-Altanlagen profitieren von der Novelle und können jetzt einfach weiter laufen.

Zusammengefasst

  • Die EEG-Novelle 2021 ist durch und bringt zum Jahresstart viele Änderungen in die PV-Branche.
  • Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch für Anlagen bis 30 kWp ist gefallen, für ausgeförderte PV-Altanlagen gibt es eine Alternative und für Dachanlagen ab 300 kWp ein neues Vergütungskonzept.
  • Die Bundesregierung hätte die Novelle definitiv für mehr nutzen können: mehr Anschub der erneuerbaren Energien und mehr Lösen von Marktbremsen.

Wir machen dich fit zum EEG und bieten dir in unseren Webinaren eine Zusammenfassung des Wichtigsten. Auch Zeit für deine Fragen haben wir eingeplant. Hier gehts zur kostenlosen Anmeldung.

*Der Schwellwert kann nach §31 des Messstellenbetriebsgesetzes noch geändert werden.

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