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Antrieb für die Solarcity: das Solargesetz Berlin

Solargesetz Berlin
Photovoltaik-Wissen
Aktualisiert am 22. Juli 2021
3 Min. Lesezeit
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Tamara Dettling

25 % Prozent des gebrauchten Stroms kann von Berlins Dächern geerntet werden. Der Masterplan Solarcity Berlin fasst die Maßnahmen dafür zusammen. Als wichtigen Pfeiler segnete der Berliner Senat am 17.06.2021 das Solargesetz Berlin ab. Damit wird die Solarpflicht für Berlin Wirklichkeit. Wann kommt sie?

Bei einer Nutzungsfläche von über 50 qm sind PV-Anlagen ab 01.01.2023 ein Muss, und das für private Neubauten und Sanierungen. Bei Neubauten müssen mindestens 30 % ihrer Bruttodachfläche bedeckt sein. Mindestens 30 % der Nettodachfläche müssen bei Bestandsgebäuden genutzt werden oder die installierte Leistung der Anlage muss so hoch sein:

  • 2 kW bei Wohngebäuden mit max. 2 Wohnungen
  • 3 kW bei 3 bis 5 Wohnungen
  • 6 kW bei 6 bis 10 Wohnungen

Erfüllt ist die Pflicht auch, wenn eine solarthermische Anlage auf dem Dach sitzt oder eine Fassaden-PV-Anlage installiert ist. Natürlich gibt es hier auch Ausnahmen von der Pflicht. So zum Beispiel, wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, es technisch unmöglich ist oder die Bruttodachfläche nur nach Norden ausgerichtet werden kann.

Förderungen in Sicht

Zudem sollen zusätzliche Förderprogramme für den Ausbau der Photovoltaik kommen. Die Investitionsbank Berlin will hier Zuschüsse und Darlehen geben. Damit sollen vor allem auch Besitzer von Gebäuden, die das Dach nicht sanieren, motiviert werden, eine PV-Anlage zu installieren. Eine Doppelförderung soll aber vermieden werden.

Bisher gibt es in Berlin die Förderung für Stromspeicher „EnergiespeicherPlus“, wenn parallel auch gleich eine PV-Anlage installiert wird. Hier winken bis zu 15.000 € Zuschuss für einen netzdienlichen, sekundären Stromspeicher.

Solargesetz Berlin: Pflicht verpasst

Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig an die Pflicht hält oder Nachweise nicht bringt, kann sich eine Geldstrafe von bis zu 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser einfangen. Für Mehrfamilienhäuser können es bis zu 25.000 € sein.

Der Masterplan

In Berlin ist ein Solarstromanteil von 25 % bis 2050 möglich. So die Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity des Fraunhofer Institutes für Solare Energiesysteme (Fraunhofer ISE). Dafür braucht es bessere Rahmenbedingungen auf Bundesebene aber auch kreative Ansätze vor Ort und einen Instrumentenmix, um Spielräume zu nutzen.

Dafür entwickelten Berliner Experten mit dem Fraunhofer ISE 27 Maßnahmen, um einer solaren Stadt ein großes Stück näher zu kommen. Am 10. März 2020 segnete der Berliner Senat die Maßnahmen ab. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bundesratsinitiativen zum Abbau von Barrieren auf Bundesebene
  • Forschung und Bildung im Bereich nachhaltige Energieversorgung stärken
  • Mieteranspruch auf Solarenergie-Nutzungsmöglichkeit oder Mieterstrom prüfen (Rechtsgutachten)
  • Ergänzende Solar-Förderprogramme

Berlins Ausbauziele

Um die gesteckten Ziele zu erreichen, müssen allein 4.400 MWp auf Berlins Ein- und Zweifamilienhäuser, Gewerbegebäude, Mietshäuser und öffentliche Gebäude gebracht werden. In 2019 wurden 8.221 kWp Leistung installiert. Damit lag die installierte Leistung in Berlin 2019 insgesamt bei 110 MWp. Zwischen 2017 und 2019 zeigt sich so ein Zubau-Trend mit mindestens 500 Anlagen pro Jahr.

Zusammengefasst

  • Der Berliner Senat beschloss Mitte Juni das Solargesetz Berlin im Rahmen des Masterplans Solarcity.
  • Damit werden PV-Anlagen für private Neubauten und Sanierungen ein Muss.
  • Zum Masterplan Solarcity gehören 27 Maßnahmen, die Berlin einen Solarstromanteil von 25 % bringen sollen.

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