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Die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Speicher in Österreich läuft weiter

Investitionsfrderung für Photovoltaikanlagen
Photovoltaik-Wissen
Aktualisiert am 17. Februar 2021
5 Min. Lesezeit
tamara_dettling
Tamara Dettling

In Österreich gibts wieder einiges zu holen, was Fördermittel für Photovoltaikanlagen und Speicher angeht. Auf Bundesebene läuft die Investitionsförderung 2021 weiter. Wir haben uns die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen bis 500 kWp und Stromspeicher bis 50 kWh genauer angeschaut und das wichtigste zusammengefasst.

Wer wird unterstützt?

Mit der Förderung will die Regierung Investitionen im Interesse des Klima- und Umweltschutzes fördern, insbesondere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Dafür steht in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils ein Fördertopf von 36 Millionen € bereit. Das Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, also Privatpersonen und Unternehmen wie eine GmbH.

Was wird gefördert?

Einen Investitionszuschuss gibt es für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher beliebiger Größe. Die Förderung gibt es allerdings nur auf die ersten 500 kWp einer neu installierten oder erweiterten PV-Anlage. Die Anlage muss dabei auf oder an einem Gebäude, einem anderen Bauwerk oder auf einer Betriebsfläche, außer einer Grünfläche, stehen.

Auch ein Stromspeicher, der mit einer Photovoltaikanlage betrieben wird, darf beliebig groß sein. Gefördert werden aber auch hier nur die ersten 50 kWh nutzbare Kapazität. Geht es um die Erweiterung eines bestehenden Stromspeichers, vergibt die österreichische Regierung auch hier einen Zuschuss.

Wie hoch ist die Förderung?

Förderfähig sind nur die Kosten die direkt in Verbindung zur Installation bzw. Erweiterung einer PV-Anlage oder eines Speichers stehen. Die Fördersumme berechnet sich für jede Anlage individuell. Es gelten aber diese Richtlinien:

FördergegenstandMaximale FördersätzeLimit
Photovoltaikanlage bis 100 kWpMax. 250 €/kWpMax. 30 % der Errichtungskosten
Photovoltaikanlage > 100 bis 500 kWpMax. 200 €/kWpMax. 30 % der Errichtungskosten
Stromspeicher bis 50 kWhMax. 200 €/kWhMax. 30 % der Errichtungskosten

Für Unternehmen gibt es je nach Größe weitere Vorgaben. Die Investitionszuschüsse dürfen bei kleinen Unternehmen maximal 65 % der förderfähigen Kosten (netto), 55 % für mittlere Unternehmen und 45 % für große Unternehmen betragen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit es für Antragsteller grünes Licht gibt, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Einspeisezählpunkt der Photovoltaikanlage und damit der Netzanschlusspunkt der geplanten Erzeugungsanlage muss vergeben sein.
  • Alle Genehmigungen und Anzeigen für die geplante Anlage müssen vor der Ticketziehung vorliegen. Was gebraucht wird, klärst du am besten mit der zuständigen Behörde.
  • Antragsteller müssen eine technische Projektbeschreibung mit einreichen.
  • Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor der Startschuss für die Arbeiten fällt.
  • Die Anlage darf nicht auf einer Grünfläche stehen.
  • Neuanlagen oder Erweiterungen mit einer Modulspitzenleistung bis zu 500 kWp (Photovoltaik) bzw. 50 kWh nutzbarer Kapazität (Stromspeicher) können gefördert werden, die Gesamtgröße ist nicht begrenzt.
  • Bei Stromspeichern muss das Verhältnis von installierter Leistung der Photovoltaikanlage (kWp) zu nutzbarer Kapazität des Stromspeichers (kWh) mindestens 0,5 kWh/kWp betragen, auch wenn der Speicher erweitert wird. Die maximal förderbare Kapazität liegt bei 50 kWh je Anlage.
  • Eine Doppelförderung kombiniert mit Landesförderprogrammen ist nicht möglich. Auch für eine schon tarifgeförderte Anlage kann der Betreiber keine Investitionsförderung beantragen.

Wie können Antragsteller den Antrag für die Investitionsförderung Photovoltaikanlage und Speicher stellen?

Antragsteller müssen den Antrag vor Projektbeginn stellen. Hier lohnt es sich sehr schnell zu sein, denn es gilt das „first come-first served" Prinzip. Wer seinen Antrag also als erstes einreicht, dessen Antrag wird auch als erstes bearbeitet.

Ein Antrag kann ab 16.02.2021 um 17 Uhr nur über das Ticketsystem auf der Homepage der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) gestellt werden. Die OeMAG rechnet mit einem großen Run. Fehlen bei der Antragstellung Dokumente, werden die Antragsteller darüber informiert und haben 4 Wochen Zeit die Unterlagen nachzureichen.

Wie geht es weiter?

Nach der Bewilligung des Förderantrags hat der Antragssteller ein Jahr, um das Projekt anzustoßen und in Betrieb zu nehmen. Passiert innerhalb dieser Zeit nichts, gilt der Antrag als zurückgezogen. Hat alles funktioniert und die Anlage läuft, muss der Antragsteller die Unterlagen zur Endabrechnung über das Onlinesystem hochladen. Diese Unterlagen müssen spätestens drei Monate nach Ende der Frist für die Vollinbetriebnahme hochgeladen werden.

Zusammengefasst

  • In Österreich gibt es PV- und Stromspeicher-Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene. Auch 2021 läuft die bundesweite OeMAG Investitionsförderung.
  • Unterstützt werden hier die ersten 500 kWp Modulleistung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage als Neuanlage oder Erweiterung. Als Neuanlage oder Erweiterung fördert die Regierung auch die ersten 50 kWh nutzbare Kapazität eines Stromspeichers.
  • Für die Antragstellung gibt es einige Voraussetzungen, außerdem gilt das „first come-first served" Prinzip.

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