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Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude

Bundesfoerderung-effiziente-gebaude-wohngebaeude

Die Bundesförderung effiziente Gebäude möchte in erster Linie den Energiebedarf für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden senken. Dazu wird auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zusätzlich gefördert. Energieffiziente Wohngebäude werden beim Kauf, einer Komplettsanierung oder bereits beim Neubau gefördert. Daneben kann ein Bonus bei Einsatz erneuerbarer Energien erfolgen. Die Förderung wird derzeit über die KfW (261,262) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt.

Überblick über die aktuellen Förderungen für erneuerbare Energien

 

Förderberechtigte Gruppen:

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften

 

Status:

Abgelaufen

 
  Bei Kauf Bei Sanierung

Förderfähige Komponenten:

Gesamte gebäudebezogenen Investitionskosten (Transaktionskosten und Grundstückserwerb werden nicht gefördert)

Gesamtkosten der energetischen Sanierungsmaßnahme + Umfeldmaßnahmen

Förderhöhe:

20 % bei einem Effizienzhaus 40  25 % bei Effizienzhaus Denkmal

 

25 % bei einem Effizienzhaus 40 Plus 27,5 % bei Effizienzhaus 100

 

Maximal Förderfähige Kosten: 120.000 € pro Wohneinheit. Bei erneuerbaren Energien, Nachhaltigkeitszertifikat oder Effizienzhaus 40Plus: 150.000 €

30 % bei Effizienzhaus 85

 

 

35 % bei Effizienzhaus 70

 

 

40 % bei Effizienzhaus 55
 

 

45 % bei Effizienzhaus 40

Bonus-Zuschuss:

+ 2,5 bei Einsatz erneuerbarer Energien oder mit Nachhaltigkeitszertifikat

+ 5 % bei Einsatz erneuerbarer Energien

Voraussetzungen:

keine Wärmebereitstellung durch Heizöl

 

Art der Antragstellung:

Antrag bei der KFW über die Hausbank

 

Zusatzinfo:

Infoseite der KFW

 

 

Infoblatt zur Antragstellung

 

 

technische Mindestanforderungen

 

Fristende der Förderung:

31.12.2030

Geltungsdauer

 

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