Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude
Die Bundesförderung effiziente Gebäude möchte in erster Linie den Energiebedarf für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden senken. Dazu wird auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zusätzlich gefördert. Energieffiziente Wohngebäude werden beim Kauf, einer Komplettsanierung oder bereits beim Neubau gefördert. Daneben kann ein Bonus bei Einsatz erneuerbarer Energien erfolgen. Die Förderung wird derzeit über die KfW (261,262) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt.
Überblick über die aktuellen Förderungen für erneuerbare Energien
Förderberechtigte Gruppen: | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften | |
Status: | Abgelaufen | |
Bei Kauf | Bei Sanierung | |
Förderfähige Komponenten: | Gesamte gebäudebezogenen Investitionskosten (Transaktionskosten und Grundstückserwerb werden nicht gefördert) | Gesamtkosten der energetischen Sanierungsmaßnahme + Umfeldmaßnahmen |
Förderhöhe: | 20 % bei einem Effizienzhaus 40 | 25 % bei Effizienzhaus Denkmal |
| 25 % bei einem Effizienzhaus 40 Plus | 27,5 % bei Effizienzhaus 100 |
| Maximal Förderfähige Kosten: 120.000 € pro Wohneinheit. Bei erneuerbaren Energien, Nachhaltigkeitszertifikat oder Effizienzhaus 40Plus: 150.000 € | 30 % bei Effizienzhaus 85 |
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| 35 % bei Effizienzhaus 70 |
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| 40 % bei Effizienzhaus 55 |
| 45 % bei Effizienzhaus 40 | |
Bonus-Zuschuss: | + 2,5 bei Einsatz erneuerbarer Energien oder mit Nachhaltigkeitszertifikat | + 5 % bei Einsatz erneuerbarer Energien |
Voraussetzungen: | keine Wärmebereitstellung durch Heizöl | |
Art der Antragstellung: | Antrag bei der KFW über die Hausbank | |
Zusatzinfo: | ||
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Fristende der Förderung: | 31.12.2030 | Geltungsdauer |