Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen
Überblick über die aktuellen Förderungen für erneuerbare Energien
Die Bundesförderung effiziente Gebäude möchte in erster Linie den Energiebedarf für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden senken. Dazu wird auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zusätzlich gefördert. Neben der Komplettsanierung und einem Neubau bietet sich auch eine Reihe verschiedener förderfähiger Einzelmaßnahmen an, um den Wärmebereich nachhaltiger zu gestalten.
Einzelmaßnahmen werden entweder als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt oder bei der KfW als Kredit mit Tilgungszuschuss.
Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
Die BEG-Förderung „BEG EM“ Maßnahmen an der Gebäudehülle fördert vor allem die Dämmung des Gebäudes sowie den Austausch von Fenstern und Toren, die positive Auswirkungen auf den Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes haben.
Förderberechtigte Gruppen: | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften |
Förderfähige Komponenten: | Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Vorhangfassaden, Austausch von Fenstern und Außentüren/toren, sommerlicher Wärmeschutz, Sonnenschutz mit Tageslichtversorgung |
Förderhöhe: | 20 % Der förderfähigen Kosten |
| Höchstgrenze der Förderfähigen Kosten: 60.000 € pro Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden: 1000 € pro Quadratmeter (max. 15 Mio. Euro) |
Bonus-Zuschuss: | + 5 % bei Durchführung der Maßnahme unter einem individuellen Sanierungsfahrplans (Wärmepumpenbonus) |
Voraussetzungen: | Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) |
Art der Antragstellung: | |
Zusatzinfo: | Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung |
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen |
Fristende der Förderung: | 31.12.2030 |
Bei der BEG-Förderung „BEG EM“ Heizungstechnik werden vor allem die Erzeugungsanlagen mit den Verbundenen Arbeits- und Materialkosten von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert. Dies soll den Umstieg auf nachhaltigere Heizmöglichkeiten erleichtern.
Förderberechtigte Gruppen: | Privat & Unternehmen |
Förderfähige Komponenten: | Wärmepumpe, Pufferspeicher, Umgebungsarbeiten, Installation, Peripherie, Baubegleitung und Fachplanung, und vieles mehr |
Förderhöhe: | 25 % Basisförderung bei förderfähigen Maximalkosten von 60.000 € pro Wohneinheit; bei Nichtwohngebäuden 1.000 € pro Quadratmeter und max. 15 Mio. €; 50 % Für Baubegleitung und Fachplanung (Für Wärmepumpen evtl. relevant: akustische Fachplanung) |
Bonus-Zuschuss: | + 10 % bei Austausch eines Ölkessels |
| + 5 % Wärmepumpenbonus bei Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser |
Voraussetzungen: | Bestandsgebäude, mindestens 10 Jahre Zweckbindung |
Art der Antragstellung: | |
Zusatzinfo: | Förderfähige Kosten |
| Infoseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
Häufig gestellte Fragen | |
Merkblatt allgemeine Antragsstellung | |
Übersicht förderfähiger Wärmepumpenanlagen | |
Fristende der Förderung | 31.12.2030 |
24 Monate Umsetzungszeitraum nach Bewilligung |
Die BEG-Förderung „BEG EM“ Heizungsoptimierung dient vor allem dazu, ein bereits bestehendes Heizungssystem zu optimieren, damit eine effektive und verlustarme Wärmebereitstellung im Haus ermöglicht wird.
Förderberechtigte Gruppen: | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften |
Förderfähige Komponenten: | Hydraulischer Abgleich und Heizkurveneinstellung |
Absenkung von Rücklauftemperaturen, Austausch von Heizungspumpen | |
Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper und Wärmespeicher. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | |
Förderhöhe: | Mindestinvestitionsvolumen: 300 € |
20 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 60.000€ förderfähige Kosten pro Wohneinheit und 1.000 € pro Quadradmeter (max. 15. Mio €) bei Nichtwohngebäuden | |
Bonus-Zuschuss: | + 5 % bei Durchführung der Maßnahme als Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (Wärmepumpenbonus) |
Voraussetzungen: | Hydraulischer Abgleich, Bei iSFP wird ein Energie-Effizienz-Experte benötigt |
EEE-Suche | |
Art der Antragstellung: | |
Zusatzinfo: | Infoblatt zu den Förderfähigen Kosten |
| Allgemeines Merkblatt |
Fristende der Förderung: | 31.12.2030 |
24 Monate Umsetzungszeitraum nach Bewilligung |
Die BEG-Förderung „BEG EM“ Anlagentechnik dient vor allem der Finanzierungsunterstützung von Lüftungsanlagen, welche eine Wärme- bzw. Kälterückgewinnung besitzen. So kann ein fast Wärmeverlustfreier Luftumschlag im Haus garantiert werden.
Förderberechtigte Gruppen: | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften |
Förderfähige Komponenten: | Einbau, oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- / Kälterückgewinnung |
Förderhöhe: | Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 € |
| 20 % der Förderfähigen Kosten |
| 60.000 € maximale Förderfähige Kosten pro Wohneinheit und 1.000 € pro Quadratmeter (max. 15 Mio. €) bei Nichtwohngebäuden |
Bonus-Zuschuss: | + 5 % bei Durchführung der Maßnahme unter einem individuellen Sanierungsfahrplans (Wärmepumpenbonus) |
Voraussetzungen: | Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) |
Art der Antragstellung: | |
Zusatzinfo: | |
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Fristende der Förderung: | 31.12.2030 |