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Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen

Bundesfoerderung-effiziente-gebaude-einzelmassnahmen

Überblick über die aktuellen Förderungen für erneuerbare Energien

Die Bundesförderung effiziente Gebäude möchte in erster Linie den Energiebedarf für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden senken. Dazu wird auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zusätzlich gefördert. Neben der Komplettsanierung und einem Neubau bietet sich auch eine Reihe verschiedener förderfähiger Einzelmaßnahmen an, um den Wärmebereich nachhaltiger zu gestalten.

Einzelmaßnahmen werden entweder als Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt oder bei der KfW als Kredit mit Tilgungszuschuss.

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:

Die BEG-Förderung „BEG EM“ Maßnahmen an der Gebäudehülle fördert vor allem die Dämmung des Gebäudes sowie den Austausch von Fenstern und Toren, die positive Auswirkungen auf den Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes haben.

Förderberechtigte Gruppen:

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderfähige Komponenten:

Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung von Vorhangfassaden, Austausch von Fenstern und Außentüren/toren, sommerlicher Wärmeschutz, Sonnenschutz mit Tageslichtversorgung

Förderhöhe:

20 % Der förderfähigen Kosten

 

Höchstgrenze der Förderfähigen Kosten: 60.000 € pro Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden: 1000 € pro Quadratmeter (max. 15 Mio. Euro)

Bonus-Zuschuss:

+ 5 % bei Durchführung der Maßnahme unter einem individuellen Sanierungsfahrplans (Wärmepumpenbonus)

Voraussetzungen:

Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE)

 

EEE-Suche

Art der Antragstellung:

Online-Antrag

Zusatzinfo:

Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung

 

Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen
Fristende der Förderung: 31.12.2030

 

Bei der BEG-Förderung „BEG EM“ Heizungstechnik werden vor allem die Erzeugungsanlagen mit den Verbundenen Arbeits- und Materialkosten von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert. Dies soll den Umstieg auf nachhaltigere Heizmöglichkeiten erleichtern.

Förderberechtigte Gruppen:

Privat & Unternehmen

Förderfähige Komponenten:

Wärmepumpe, Pufferspeicher, Umgebungsarbeiten, Installation, Peripherie, Baubegleitung und Fachplanung, und vieles mehr

Förderhöhe:

25 % Basisförderung bei förderfähigen Maximalkosten von 60.000 € pro Wohneinheit; bei Nichtwohngebäuden 1.000 € pro Quadratmeter und max. 15 Mio. €; 50 % Für Baubegleitung und Fachplanung (Für Wärmepumpen evtl. relevant: akustische Fachplanung)

Bonus-Zuschuss:

+ 10 % bei Austausch eines Ölkessels

 

+ 5 % Wärmepumpenbonus bei Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser

Voraussetzungen:

Bestandsgebäude, mindestens 10 Jahre Zweckbindung

Art der Antragstellung:

Online-Antrag

Zusatzinfo:

Förderfähige Kosten

 

Infoseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  Häufig gestellte Fragen
  Merkblatt allgemeine Antragsstellung
  Übersicht förderfähiger Wärmepumpenanlagen
Fristende der Förderung 31.12.2030
  24 Monate Umsetzungszeitraum nach Bewilligung

 

Die BEG-Förderung „BEG EM“ Heizungsoptimierung dient vor allem dazu, ein bereits bestehendes Heizungssystem zu optimieren, damit eine effektive und verlustarme Wärmebereitstellung im Haus ermöglicht wird.

Förderberechtigte Gruppen:

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderfähige Komponenten:

Hydraulischer Abgleich und Heizkurveneinstellung

  Absenkung von Rücklauftemperaturen, Austausch von Heizungspumpen
  Optimierung von Wärmepumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper und Wärmespeicher. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 

Förderhöhe:

Mindestinvestitionsvolumen: 300 €
  20 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 60.000€ förderfähige Kosten pro Wohneinheit und 1.000 € pro Quadradmeter (max. 15. Mio €) bei Nichtwohngebäuden 

Bonus-Zuschuss:

+ 5 % bei Durchführung der Maßnahme als Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (Wärmepumpenbonus)

Voraussetzungen:

Hydraulischer Abgleich, Bei iSFP wird ein Energie-Effizienz-Experte benötigt
  EEE-Suche

Art der Antragstellung:

Online-Antrag

Zusatzinfo:

Infoblatt zu den Förderfähigen Kosten

 

Allgemeines Merkblatt
Fristende der Förderung: 31.12.2030
  24 Monate Umsetzungszeitraum nach Bewilligung

 

Die BEG-Förderung „BEG EM“ Anlagentechnik dient vor allem der Finanzierungsunterstützung von Lüftungsanlagen, welche eine Wärme- bzw. Kälterückgewinnung besitzen. So kann ein fast Wärmeverlustfreier Luftumschlag im Haus garantiert werden.

Förderberechtigte Gruppen:

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderfähige Komponenten:

Einbau, oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- / Kälterückgewinnung

Förderhöhe:

Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 €

 

20 % der Förderfähigen Kosten

 

60.000 € maximale Förderfähige Kosten pro Wohneinheit und 1.000 € pro Quadratmeter (max. 15 Mio. €) bei Nichtwohngebäuden  

Bonus-Zuschuss:

+ 5 % bei Durchführung der Maßnahme unter einem individuellen Sanierungsfahrplans (Wärmepumpenbonus)

Voraussetzungen:

Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE)

 

EEE-Suche

Art der Antragstellung:

Online-Antrag

Zusatzinfo:

Förderfähige Kosten

 

Allgemeines Merkblatt

Fristende der Förderung:

31.12.2030

 

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