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„Solarstrom für Elektroautos 442“: Neue Zuschussförderung

KfW-Förderung
E-Mobility-Wissen
Aktualisiert am 07. September 2023
6 Min. Lesezeit
Neji Boubaker
Neji Boubaker

Deutschlands Engagement zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und beim Kampf gegen den Klimawandel treibt das Wachstum der Elektromobilität seit geraumer Zeit substantiell an. Sie ist schon heute ein Treiber für Innovation und Investitionen, so waren im vergangenen August z. B. 20 % aller neu angemeldeten Kraftfahrzeuge E-Autos. Ein guter Wert, der jedoch künftig noch deutlich höher ausfallen soll und muss. Die neue Zuschussförderung „Solarstrom für Elektroautos 442“, die am 26. September anläuft, setzt genau hier an.

Wahr ist nämlich auch: Die Deutschen haben nach wie vor eine Vorliebe für konventionelle Kraftstoffahrzeuge. Diese anhaltende Präferenz hat nun zur Entwicklung neuer Förderprogramme für Elektrofahrzeuge geführt, die darauf abzielen, die Akzeptanz in der Bevölkerung auszubauen und noch mehr Bürgern den Umstieg auf umweltfreundliche E-Autos schmackhaft zu machen.

Ab dem 26. September dieses Jahres können Bürger Anträge auf eine neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos 442“ stellen. Zuschüsse von bis zu 10.200 € sind für die Antragsteller dann drin. Diese Initiative zielt darauf ab, die beiden Schlüsseltechnologien der Zukunft, Solarenergie und Elektromobilität, miteinander zu verknüpfen und so einen entscheidenden Schritt in Richtung sauberer und effizienter Fortbewegung zu ermöglichen. Man sieht: Auch hier werden die Sektoren immer konsequenter gekoppelt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) möchte für die neue Förderung ein Volumen von bis zu 500 Millionen € ausgeben.

Wer erhält die Förderung?

Gefördert werden Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen,  darin auch wohnen und zum Zeitpunkt der Antragstellung ein rein batteriebetriebenes Elektroauto besitzen oder ein solches zumindest verbindlich bestellt haben. Dabei ist es egal, ob es sich um Eigentum oder Leasing handelt. Aber Achtung: Ein Nachweis zur Bestellung des E-Autos muss spätestens bei der Auszahlung der Förderung vorgelegt werden.

Welche Maßnahmen sind unter „Solarstrom für Elektroautos 442“ förderfähig?

Kauf und Einrichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht-öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:

  • PV-Anlage (mind. 5 kWp)
  • Batteriespeicher (mind. 5 kWh)
  • Nicht öffentlich zugängliche Ladestation, Wallbox oder eine Ladesäule (mind. 11 kW pro Ladepunkt)
  • Auch Nebenanlagen, die für den gemeinsamen Betrieb der Anlagen erforderlich sind. Zum Beispiel: Wechselrichter, EMS und Netzanschluss

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Ladestation (darf nicht öffentlich zugänglich sein), PV-Anlage und PV-Stromspeicher sollen zusammen & fabrikneu bestellt werden. Hierbei gilt es zu beachten: Eine Förderung ist auch möglich, wenn die Gesamtsysteme gemietet oder in Raten gekauft wurden, vorausgesetzt, die antragstellende Person besitzt die Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Auch der Besitz bzw. die verbindliche Bestellung (Eigentum oder Leasing mit mindestens 12 Monaten Laufzeit) eines eigenen, rein batteriebetriebenen E-Autos sind Voraussetzung für die Förderung. Gleiches gilt für den Besitz eines selbst genutzten Wohngebäudes. Darüber hinaus soll der erzeugte PV-Strom vorrangig zum Laden des Fahrzeugs verwendet werden. Zu guter Letzt: Die Voraussetzungen besagen, dass ein Fachunternehmen die Einbaumaßnahmen ausführen muss.

Unbedingt beachtet werden sollte auch:

  • Die Förderung wird nur dann ausgezahlt, wenn der Antragsteller alle drei Komponenten (PV-Anlage, Speicher, Ladestation) fabrikneu erwirbt. Bereits vorhandene Komponenten oder Systeme sind nicht förderfähig.
  • Das Gesamtsystem, bestehend aus der Photovoltaikanlage, dem Solarstromspeicher und der Ladestation, muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für mindestens sechs Jahre genutzt werden. Die KfW kann den ausbezahlten Zuschuss zurückverlangen, wenn das geförderte Gesamtsystem oder einzelne seiner Komponenten binnen sechs Jahren nach der Inbetriebnahme veräußert werden.
  • Ein rein batteriebetriebenes Elektroauto muss zwingend vorhanden sein oder zum Zeitpunkt des Antrags verbindlich bestellt (Eigentum oder Leasing). Das Elektroauto muss nach der Inbetriebnahme des Gesamtsystems für mindestens drei Jahre in Betrieb bleiben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderhöhe liegt bei 10.200 €. Diese Summe setzt sich aus den folgenden Beträgen zusammen.

Förderfähige
Komponenten
AnforderungenFörderhöheAnmerkungen
Ladestationmind. 11 kW600 € (pauschal)bei bidirektionalem Laden: 1.200 € pauschal
PV-Anlagemind. 5 kWp600 €
pro kWp
max. 6.000 €
PV-Speichermind. 5 kWh250 €
pro kWh
max. 3.000 €

Welche Ladestationen sind förderfähig?

Eine Liste der förderfähigen Ladestationen wird demnächst auf der Webseite der KfW veröffentlicht. Einen Überblick über die Wallboxen im Memodo Portfolio findest du hier oder in unserem Wallbox- & Ladesäulen-Vergleich. 

 „Solarstrom für Elektroautos 442“: Das Rechenbeispiel der KfW

Ein neuer Besitzer eines Elektroautos möchte sich zu Hause eine Ladestation installieren lassen. Zusätzlich plant er die Anschaffung einer PV-Anlage und eines PV-Speichers. Insgesamt kommen Kosten in Höhe von 32.000 € auf die Person zu.

Förderfähige KomponentenKostenFinanzierungBetrag
Ladestation mit 11 kW2.000 €Zuschuss Ladestation
(pauschal)
600 €
PV-Anlage mit 9 kWp20.000 €Zuschuss Photovoltaikanlage
(9 x 600 €)
5.400 €
PV-Speicher mit 8 kWh10.000 €Zuschuss Solarstromspeicher
(8 x 250 €)
2.000 €
Kostensumme32.000 €Fördersumme8.000 €

KfW-Förderung 442: Ausschöpfung des Budgets und Aussicht auf 2024

Die KfW-Förderung für E-Autos hat beeindruckende Erfolge verzeichnet, indem das anfängliche Budget von 300 Mio. Euro vollständig ausgeschöpft wurde. Doch für alle, die auf diese Förderung hoffen, gibt es erfreuliche Neuigkeiten. Im Jahr 2024 winken zusätzliche 200 Mio. Euro für die KfW-Förderung 442. Wir halten die kontinuierlich auf dem Laufenden und werden dich rechtzeitig über die Details der bevorstehenden Förderung im Jahr 2024 informieren Verpasse nicht die Gelegenheit, von diesen kommenden Fördermöglichkeiten zu profitieren und deine Projekte umzusetzen. Bleibe dran, um weitere Informationen zu erhalten.

Zusammengefasst: „Solarstrom für Elektroautos 442“

Ab dem 26.09.2023 können Bürger die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos 442“ beantragen.  Es gibt dann bis zu 9.600 € Zuschuss auf die folgende Kombination: Ladestation (mind. 11 kW), PV-Anlage (mind. 5 kWp) und Batteriespeicher (mind. 5 kWh). Obendrein gibt es einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden in Höhe von 600 €, wodurch sich der maximale Zuschuss für ein bidirektionales Gesamtsystem auf 10.200 € beläuft. Die Förderung gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter Wohnhäuser, die bereits ein Elektrofahrzeug besitzen oder zum Zeitpunkt der Förderung ein solches bestellt haben (Eigentum oder Leasing). Der erzeugte eigene PV-Strom muss dabei in erster Linie für das Laden des E-Autos genutzt werden.

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