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Photovoltaik-Förderung Sachsen

Photovoltaik Förderung Sachsen

Das Land Sachsen will innovative Energietechniken, wie Stromspeicher und Ladestationen, fördern. Mit dem Förderprogramm Stromspeicher mit/ohne Ladeinfrastruktur werden folgende vier Vorhaben unterstützt: Stromspeicher, die auf Lithium-Ionen-Technologien basieren (konventionelle Stromspeicher), konventionelle Stromspeicher mit Ladestation, Speicher, die nicht auf Blei- oder Lithium-Ionen-Technologien basieren (Modellvorhaben) und Modellvorhaben mit Ladestation. Mehr dazu finden Sie in der Kurzübersicht.

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Kurzübersicht zur Photovoltaik-Förderung Sachsen

Name:Stromspeicher mit/ohne Ladestation
Status:Ausgeschöpft
Förderberechtigte
Gruppen:
  • Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, einschließlich deren Zusammenschlüsse
  • Freiberufler, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen im Freistaat Sachsen sind
  • Ausgenommen: Antragsteller, bei denen der Freistaat Sachsen mit mehr als 10 % beteiligt ist und der Freistaat selbst
Förderfähige
Komponenten:
  • Nettoausgaben für konventionelle Stromspeicher und Modellvorhaben mit und ohne Ladestation
  • Nettoausgaben für die Errichtung (Transport, Montage, Batteriewechselrichter)
Förderhöhe:

Koventioneller Speicher:

  • 1.000 € (Sockelbetrag) + pro kWh Nutzkapazität 200€
  • Maximal 40 000 €

Modellvorhaben:

  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maximal 50.000 €

Ladestationen:

  • AC-Ladepunkt: 400 € pro Ladepunkt
  • DC-Ladepunkt: 1.500 € pro Ladepunkt

Zuwendung nur, wenn die Zuwendung für den Speicher und ggf. die Ladestation mindestens 1.400 € beträgt

Voraussetzungen:
  • Speicher muss mit einer PV-Anlage und dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein und mindestens 2,0 kWh Kapazität haben
  • Ladestation muss mit einem Speicher verknüpft sein und der AC-Ladepunkt mindestens 4,0 kW sowie der DC 10,0 kW Ladeleistung bringen
  • Bei Modellvorhaben muss der Antragsteller am Datenmonitoring teilnehmen
  • Beginn des Vorhabens erst ab Antragseingang
Art der Antrag-
stellung:
Online-Förderportal
Zusatzinfo:Keine Kombination mit anderen Förderungen
Fristende der 
Förderung:
ausgelaufen

(diese Tabelle dient nur zum groben Überblick des Inhaltes des Förderprogrammes)

Stand: 15.04.2021

Weitere Informationen zur Förderung: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-kommunale-investitionen/stromspeicher-mit-ohne-ladestation.jsp?cookieMSG=allowed#program_news

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