Was bedeutet die neue 3-Quadratmeter-Regel?
Aus 2 wird 3: Ab dem 01.01.2025 gilt in 14 von 16 Bundesländern die sogenannte „3-m²-Regel“. Das bedeutet, dass Photovoltaik-Module für Anlagen nicht mehr auf eine maximale Größe von 2 m² beschränkt sind, sondern bis zu 3 m² groß sein dürfen. In diesem Ratgeber erklären wir, was das für deine Arbeit bedeutet, welche Bundesländer welche Regelungen für größere Solarmodule haben und wie du die neue Regelung optimal für deine Projekte nutzt.
Zusammengefasst
- Das Deutsche Institut zfür Bautechnik (DITb) hat in seiner Muster-Bauvorschrift die Grenze für Modulgrößen von 2 m² auf 3 m³ erhöht.
- Bis Ende des ersten Quartals 2025 wird Regel in allen 16 Bundesländern umgesetzt, wodurch Projekte mit 3-m²-Modulen flächendeckend möglich werden – insbesondere für größere Anlagen.
- Besonders Freiflächenanlagen und große Gewerbeanlagen profitieren von der Regel, da sie wirtschaftlicher werden. Bei Residential-Anlagen ist der Vorteil begrenzt, bietet aber Potenzial für spezifische Optimierungen.
Was ist die 3-m²-Regel?
Die 3-m²-Regel wurde durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) am 28.08.2024 veröffentlicht und wird Ende des 1. Quartals 2025 flächendeckend eingeführt. Sie ist in der neuesten Ausgabe der DIBt Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) enthalten und betrifft „Photovoltaische Module mit mechanisch gehaltener Glasdeckfläche mit einer maximalen Einzelglasfläche bis 3,0 m² für die Verwendung im Dachbereich mit einem Neigungswinkel < 75° und bei gebäudeunabhängigen Solaranlagen im öffentlich unzugänglichen Bereich.“ Das klingt sehr bürokratisch und kompliziert, ist aber ganz einfach: In Zukunft darfst du auf Dächern Solarmodule installieren, die bis zu 3 m² groß sind. Diese Regelung löst die alte Vorschrift ab, die die Grenze bei 2 m² setzte. Die Vorschrift gilt für Anlagen im Commercial- und Residential-Bereich sowie für Freiflächenanlagen. Bei diesen dürfen die Länder noch eigene Vorgaben machen, für Aufdachanlagen werden die Länder die MVV TB 1:1 umsetzen.
Warum gibt es die 3-m²-Regel?
Vor der Erhöhung der Größengrenze auf 3 m² mussten Betreiber*innen eine eigene Baugenehmigung einholen, um Module mit einer Fläche über 2 m² einsetzen zu dürfen. Die vorherige Verordnung, die 2-m²-Regel, wurde als Maßnahme zum Bauschutz eingeführt. Deutschland war mit dieser Regelung allein – in anderen Ländern gab es solche Vorschriften nicht. Sie sollte sicherstellen, dass eine Solaranlage das Dach nicht überlastet und sollte durch die geringere Einzelleistung der Module auch das Brandrisiko verringern. Mittlerweile sind nicht nur die Module leichter (und leistungsfähiger) geworden, es hat sich auch gezeigt, dass der Brandschutz für PV-Anlagen sehr gut funktioniert.
Du findest die MVV TB in der aktuellen Form 2024/1 hier (PDF).
Wo gilt die 3-m²-Regel 2024 und 2025?
Mehrere Bundesländer, z.B. Bayern und Hessen, haben schon vor der offiziellen Regelung des DITb eine eigene 3-m²-Regel eingeführt. In der folgenden Tabelle siehst du, wann welches Bundesland die Regel umgesetzt hat oder – im Falle von Bremen und Schleswig-Holstein – noch umsetzen wird. Der Link hinter dem jeweiligen Bundesland führt dich direkt zur jeweiligen Landesbauordnung (LBO).
Bundesland | 3-m²-Regel gilt ab | Bundesland | 3-m²-Regel gilt ab |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 08.2024 | Niedersachsen | 12.2023 |
Bayern | 11.2023 | Nordrhein-Westfalen | 03.2024 |
Berlin | 01.2025 | Rheinland-Pfalz | 09.2024 |
Brandenburg | 01.2025 | Saarland | 01.2025 |
Bremen | 03.2025 | Sachsen | 01.2025 |
Hamburg | 01.2025 | Sachsen-Anhalt | 01.2025 |
Hessen | 08.2023 | Schleswig-Holstein | 03.2025 |
Mecklenburg-Vorpommern | 01.2025 | Thüringen | 01.2025 |
Was ändert sich für dich mit der 3-m²-Regel?
Die neue 3-m²-Grenze ab 2025 bedeutet mehr Flexibilität für dich und deine Kund*innen. Das ändert sich für deine Arbeit in der Planungs- und der Installationsphase:
Was ändert sich mit der 3-m²-Regel für die PV-Planung?
Sicher planen
Du und deine Kolleg*innen in der Photovoltaik-Branche haben jetzt mehr Planungssicherheit. Wenn du z.B. im Grenzgebiet zwischen 2 Bundesländern arbeitest, gelten dieselben Vorgaben zur PV-Modulgröße in beiden Ländern.
Flächenoptimierung
Du kannst mit der 3-m²-Regel die Dachfläche flexibler für die Stromproduktion einplanen. Zum Beispiel können größere Module nützlich sein, um einzelne Gauben, Giebel oder Restflächen auf dem Dach optimal zu nutzen. Das war zuvor unattraktiv, weil aufwändig ein Eignungsnachweis für übergroße Module eingeholt werden musste.
Stabilität sichern
3 m²-Module für Solarstrom bedeuten keine stärkere Belastung für das Dach, da das Verhältnis von Gewicht zu Fläche gleichbleibt: Größere Module sind pro m² üblicherweise nicht schwerer als kleinere Module. Du kannst – siehe unten – die gleiche Unterkonstruktion für größere wie für Module mit 2 m² einplanen. Auch die Ballastierung, etwa für Gewerbe-Flachdächer, erfordert keine wesentlichen Anpassungen.
Was ändert sich mit der 3-m²-Regel bei der Installation?
Unterkonstruktionen
Es ist unwahrscheinlich, dass die 3-m²-Regel die PV-Unterkonstruktion aufwändiger macht – im Gegenteil: Die Module werden sehr wahrscheinlich auch in Zukunft dieselbe Breite wie zu Zeiten der alten Regelung aufweisen. Gleichzeitig benötigst du weniger Module und damit weniger Kurzschienen und hast eine kürzere Stückliste. So kannst du die Unterkonstruktion effizienter gestalten. Die Rahmenstabilität ist davon nicht betroffen.
Wind- und Schneelast
Große Module können ein leicht geringeres Wind- und Schneelastpotenzial haben als kleinere Modelle. Sie müssen aber dieselben Standards für den deutschen und europäischen Markt erfüllen und sind daher ebenso sicher. Die einzige Ausnahme sind Gebiete mit extremer Wind- oder Schneebelastung für Solarmodule, etwa in hohen Hanglagen. Dort kannst du die Unterkonstruktion entsprechend stärken und engmaschiger ausgestalten.
Fassaden-PV
Grundsätzlich lassen sich 3-m²-Module auch für die Fassaden-Photovoltaik einsetzen. Bei öffentlichen Solar-Projekten erfordern sie allerdings weiterhin eine Einzelteilfreigabe.
Für welche Projekte lohnen sich 3-m³-Module?
Freiflächen-PV, Gewerbe-Solarstrom und optimierte Aufdachanlagen – das sind die wichtigsten Einsatzgebiete für Solarmodule über dem bisherigen Standard:
Freiflächen-Solaranlagen
Hier obliegt die genaue Regelung den Bundesländern. Grundsätzlich sind Projekt-Solarmodule bis 3 m³ Modulfläche eine gute Wahl, um den Ertrag von Freiflächen-Photovoltaik zu maximieren, weil Dachflächen und -statik hier keine Rolle spielen.
Gewerbeanlagen
Mit der 3-m²-Regel können Gewerbeanlagen sich schneller amortisieren, da insgesamt weniger Module und ggf. eine sparsamere Unterkonstruktion dieselbe Menge Solarstrom produzieren können. Diese Kalkulation ist bei großen Anlagen im Commercial- und Industrial-Bereich wichtiger als im Residential-Bereich, weil sie sehr viel mehr Module verwenden.
Residential-Anlagen
Die 3-m²-Regel bringt nur in Sonderfällen große Vorteile für privat genutzte Aufdach-PV – aber in diesen Fällen ist sie sehr nützlich. Die größeren Module erlauben es dir, Dächer stärker mit Solarmodulen zu belegen und den Stromertrag deiner Kund*innen zu optimieren.
Fazit
Alle 16 Bundesländer werden die 3-m²-Regel des Deutschen Instituts für Bautechnik (DITb) bis Ende des 1. Quartals 2025 umsetzen. Das macht den Weg für den Einsatz von Solarmodulen bis zu 3 m² Fläche auf allen deutschen Dächern frei. Du erhältst dadurch neue Möglichkeiten in der Projektplanung, insbesondere für Freiflächen- und Großanlagen. In der Residential-PV und bei kleineren Gewerbeanlagen wird diese Änderung seltener relevant sein, gibt dir aber auch hier mehr Freiheit zur Realisierung deines Projekts.