Investitionsbooster
Seit dem 01.07.2025 können deine Gewerbe-Kund*innen ihre C&I-PV-Anlagen degressiv abschreiben. D.h., dass sie zu Beginn der Laufzeit einen deutlich höheren Anteil der Kosten von der Steuer absetzen, sodass Gewerbe-PV sich schneller amortisiert – das ist besonders für kleine und effizienzorientierte Unternehmen ein Gewinn.
Wie funktioniert die degressive Abschreibung?
Die Degressionsabschreibung ist ein zeitlich befristetes Steuer-Sofortprogramm und beginnt bei bis zu 15 % jährlich, dieser Prozentsatz sinkt in den folgenden Jahren. Das senkt die Steuerlast vor allem in den ersten Jahren.
Für bewegliche gewerbliche Wirtschaftsgüter gilt degressiv maximal das 3-fache des linearen Satzes. Dieser liegt bei 5 % und kann auch weiter angewandt werden. Eine lineare Abschreibung von 5 % p.a. ist weiterhin möglich. Diese Regelung gilt für Gewerbe-PV-Anlagen, die vom 01.07.2025 bis Ende 2027 in Betrieb gehen. Sie kann also auch für Anlagen gelten, die bereits vor Juli 2025 installiert wurden, aber noch nicht in Betrieb sind. Die degressive Abschreibung ist rechtsformneutral, gilt also für Kleingewerbe, GmbHs, Konzerne und Einzelunternehmer*innen.
Außerdem gilt für kleine und mittlere Betriebe eine zusätzliche Sonder-AfA von bis zu 40 % nach § 7g Einkommenssteuergesetz (EStG) AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Die Grenze liegt bei max. 200.000 € Unternehmensgewinn im Anschaffungsjahr.
Investitionsbooster im Überblick
| Abschreibungshöhe | Für wen? | Für welche Anlagen? | Sonder-AfA | Rechtsgrundlagen |
|---|---|---|---|---|
| 3x linearer Satz (5 %), für PV mit 20 Jahren Nutzungsdauer also max. 15 % p.a. | Alle investierenden deutschen Unternehmen können die degressive AfA nutzen. | Der Booster gilt v.a. für neue gewerbliche PV-Anlagen: Dach- und Freiflächen-PV mit und ohne Speicher auch Speicher. | Unternehmen mit Gewinn < 200 k€ können bis zu 40 % Sonder-AfA in Anspruch nehmen. |
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Rechenbeispiel zur degressiven Abschreibung
In diesem Beispiel nehmen wir ein PV-Projekt für 100.000 € eines kleinen oder mittleren Betriebes mit max. 200.000 € Gewinn an, der sich für die Sonder-AfA qualifiziert. Für größere Betriebe rechnest du diese entsprechend heraus. Dabei legen wir einen hypothetischen Steuersatz von 35 % zu Grunde, um die Steuerersparnis zu illustrieren.
Variante 1: Maximale Ausschöpfung im ersten Jahr
Mit dieser Variante erhält der Betreiber im ersten Jahr maximale Liquidität und spart über die ersten 4 Jahre 25.327,54 € Steuern:
| Jahr | Sonder-AfA | Degressive AfA (15%) | Gesamt AfA | Restbuchwert Jahresende | Steuerersparnis (35 %) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 40.000 € | 15.000 € | 55.000 € | 45.000 € | 19.250 € |
| 2 | - | 6.750 € | 6.750 € | 38.250 € | 2.362,50 € |
| 3 | - | 5.737,50 € | 5.737,50 € | 32.512,50 € | 2.008,13 € |
| 4 | - | 4.876,88 € | 4.876,88 € | 27.635,63 € | 1.706,91 € |
Variante 2: Sonder-AfA staffeln
Die gestaffelte Option verteilt die Steuerersparnis auf mehrere Jahre und senkt damit die Gesamtsteuerlast – der Betreiber spart 28.028,66 €. Allerdings schlägt die Investition im ersten Jahr mit 7.000 € mehr zu Buche:
| Jahr | Sonder-AfA | Degressive AfA (15%) | Gesamt AfA | Restbuchwert Jahresende | Steuerersparnis (35 %) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 20.000 € | 15.000 € | 35.000 € | 65.000 € | 12.250 € |
| 2 | 10.000 € | 9.750 € | 19.750 € | 55.250 € | 6.912,50 € |
| 3 | 10.000 € | 8.287,50 € | 18.287,50 € | 46.962,50 € | 6.400,62 € |
| 4 | - | 7.044,38 € | 7.044,38 € | 39.918,13 € | 2.465,53 € |
Es kann sich also je nach Bedarf und Liquidität deiner Kund*innen lohnen, beide Varianten zu prüfen.