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Photovoltaik-Förderung Schleswig-Holstein

Photovoltaik-Förderung Schleswig-Holstein

Die Landesregierung Schleswig-Holstein unterstützt ihre Bürger beim Kauf klimafreundlicher Technologien. Unterstützt werden Privatpersonen mit einem Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein. Das Förderprogramm besteht aus 2 Teilen: Förderung nicht-fossiler Heizsysteme und Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen.

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Name:Stromspeicher-Förderung
Status:Ausgeschöpft
Förderberechtigte Gruppen:
  • Privathaushalte mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein
  • Kleinst- und Kleinunternehmen in Schleswig-Holstein
Förderfähige Komponenten:
  • Nur noch Batteriespeicher fördefähig
  • EEA muss trotzdem gebaut werden
Förderhöhe:Batteriespeicher 400 €/kWh, max. 50%, max. 2000 € bis zu 200 € Anschlusskosten, max. 50%
Voraussetzungen:
  • Speicher Mindestkapazität 2 kWh
  • Mindestleistung der EEA zwischen 3 kWp - 30 kWp
Art der Antragstellung:Online-Formular
Fristende der Förderung:31.12.2022

(diese Tabelle dient nur zum groben Überblick des Inhaltes des Förderprogrammes)

Stand: 05/2023

Weitere Informationen zur Förderung: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima

Richtlinien PV-Balkonanlagen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/_downloads/foerderRiLi_PV_Balkonanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Richtlinien nicht-fossile Heizsysteme:https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/_downloads/foerderRiLi_nichtfossil.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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