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Aufgepasst Anlagenbetreiber: Das Marktstammdatenregister kommt!

Marktstammdatenregister
Aktualisiert am 29. Januar 2019
5 Min. Lesezeit
Julius-Lenk
Julius Lenk

Markt-was? Genau! Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, kommt es nun tatsächlich: Das Marktstammdatenregister. Das neue Webportal MaStR startet am 31.01.2019. Damit lassen sich unter anderem Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur anmelden. Neben der seit Mitte Dezember 2018 geltenden Pflicht für den Einsatz von Überspannungs-Schutzgeräten, der neuen Normen für den Anschluss von PV-Anlagen und Batteriespeichern an das Nieder-, Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz, kommt damit schon die nächste Neuerung.

Neue Meldepflichten für Photovoltaikanlagen und Speicher

So ganz neu ist das Marktstammdatenregister tatsächlich gar nicht. Die Grundlage für das Marktstammdatenregister, welches die bisherigen Plattformen des PV-Meldeportals und des Anlagenregisters ablöst, stammt vom April 2017. Diese heißt kurz und bündig Marktstammdatenregisterverordnung. Eigentlich sollte das neue Webportal MaStR schon im Juli 2017 verfügbar sein. Jedoch wurde der Start bisher mehrfach verschoben.

Laut Bundesnetzagentur wird es nun Ende Januar 2019 scharf geschalten. Damit ändert sich für Anlagenbetreiber, aber auch für Stromlieferanten und andere Teilnehmer des Energiemarktes (Strom- und Gasmarkt) einiges.

Konzentrieren wir uns auf Betreiber von Photovoltaikanlagen und klären die wichtigsten Punkte.

Registrierung von neuen Photovoltaik-Anlagen

Jede neue, mit dem öffentlichen Netz gekoppelte, Photovoltaikanlage muss ab dem 31.01.2019 im neuen Marktstammdatenregister gemeldet werden. Als Installateur sollte beim Beratungstermin, spätestens aber nach Inbetriebnahme auf diese Meldepflicht hingewiesen werden. Als Meldefrist gilt 1 Monat nach Inbetriebnahme. Wenn der Betreiber die Anlage verspätet oder gar nicht meldet, drohen Bußgelder. Auch Balkonanlagen sind meldepflichtig – selbst wenn es sich nur um ein einzelnes Modul handelt.

Anmeldung von Batteriespeichern

Jeder netzgekoppelte Batteriespeicher muss ebenso im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Ein Stromspeicher muss separat zu einer neu installierten Solaranlage gemeldet werden. Es gelten hier die gleichen Fristen (1 Monat nach Inbetriebnahme).

Anmeldung von Bestandsanlagen

Hier schlägt der deutsche bzw. europäische Datenschutz zu. Es ist leider nicht möglich, die bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldeten Bestandsanlagen aus dem PV-Meldeportal bzw. aus dem Anlagenregister in das neue Marktstammdatenregister zu übertragen. Daher gilt für Bestandsanlagen auch eine Nachmeldefrist von 24 Monaten ab Start des neuen Webportals MaStR (das heißt Stand heute bis Ende Januar 2021). Jeder Anlagenbetreiber ist also in der Pflicht seine Photovoltaikanlage und Stromspeicher nochmals im Marktsstammdatenregister zu melden!

Registrierung von Bestands-Batteriespeichern

Stromspeicher die ab dem 1. August 2014 in Betrieb genommen worden sind, können bereites heute über ein separates Meldeformular „Batteriespeicher“ (verfügbar seit 1. Januar 2017) registriert werden. Ab dem Startzeitpunkt des Marktstammdatenregisters gilt für bestehende Stromspeicher die gleiche Nachmeldepflicht von 24 Monaten, wie für Photovoltaikanlagen.

Registrierung von geplanten und/oder genehmigten Anlagen

Auch geplante Anlagen lassen sich bereits im Marktstammdatenregister erfassen. Hier sind einige Felder dann nicht auszufüllen. Anders verhält es sich bei Genehmigungen von geplanten Freiflächenanlagen. Diese bereits heute meldepflichtig und muss der Betreiber auch zukünftig melden.

Interessant ist auch: Das Marktstammdatenregister fordert nicht nur die Meldung von Solaranlagen. Ebenso müssen sich Strom- und Gaslieferanten, Netzbetreiber und viele andere melden. Darüber hinaus sind Mittel- oder unmittelbar Netzgekoppelte BKHWs und auch Notstromaggregate meldepflichtig.

Wie läuft die Registrierung im Marktstammdatenregister ab?

Die Registrierung im Webportal MaStR erfolgt mit Hilfe eines Online-Einrichtungsassistenten. Neben der Anmeldung von Marktakteuren, Einheiten und EEG-Anlagen können Benutzer angelegt und verantwortliche Benutzer für Marktakteure festgelegt werden. Die Registrierung erfolgt in 4 Schritten:

  1. Erstellen eines MaStR-Kontos
  2. Erfassung der Stammdaten
  3. Registrierung eines oder mehrerer Marktakteure zur Wahrnehmung der verschiedenen Marktfunktionen
  4. Registrierung der Anlage(n) / Einheiten

Anlagenbetreiber müssen nach Erstellung eines MaStR-Kontos und der Registrierung als Marktakteur zusätzlich ihre Anlage registrieren. Hierbei werden hauptsächlich technische Daten der Anlage abgefragt. Das neue Webportal MaStR basiert auf "Einheiten". Eine Einheit stellt beispielsweise ein einzelnes Solarmodul oder auch ein BHKW dar. Der Anlagenbegriff ist für Akteure des PV-Marktes juristisch vorbelastet. Wir wollen hier deshalb damit schließen, dass laut der offiziellen Hilfeseite des MaStR im Falle von PV-Anlagen eine Einheit aus der Summe mehrerer PV-Module besteht.

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