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EEG-Umlage: Hintergrund, Entwicklung und Aussicht

PV-Expertenwissens-Welt
Aktualisiert am 08. Juli 2022
5 Min. Lesezeit
tamara_dettling
Tamara Dettling

Gute Nachrichten für Verbraucher*innen. Durch die Abschaffung der EEG-Umlage soll der Strompreis sinken. So sollen Endkunden*innen ab 01.07.2022 entlastet werden. Wir zeigen dir, was die EEG-Umlage ist, wie sie sich entwickelt hat und welche Auswirkungen der Wegfall mit sich bringt.

Was ist die EEG-Umlage?

Seit 2000 zahlen Stromverbraucher*innen in Deutschland eine EEG-Umlage, die die Regierung mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) einführte. Die sogenannte „Ökostromumlage“ finanziert und fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Sie wird bei den Stromkunden*innen mit dem Strompreis erhoben.

Die 4 großen Übertragungsnetzbetreiber (ÜBN) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW ermitteln die Höhe der EEG-Umlage. Die Einnahmen fließen auf das EEG-Konto. Am 15. Oktober jeden Jahres prognostizieren die ÜBN die EEG-Umlage und setzen sie im EEG fest.

Wie setzt sich die EEG-Umlage zusammen?

Betreiber*innen einer Photovoltaikanlage oder einer anderen Anlage für erneuerbare Energien, die ihren überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine Einspeisevergütung. Verkauft der Netzbetreiber den eingespeisten Strom an die Strombörse, entsteht aus der Vergütung und dem erzielten Preis an der Börse eine Differenz. Aus diesem Differenzbetrag ergibt sich die EEG-Umlage. Wenn Eigentürmer*innen von Solaranlagen dann Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, müssen sie die EEG-Umlage mit dem Strompreis bezahlen.

Entwicklung der EEG-Umlage

Die Bundesregierung führte die EEG-Umlage 2000 ein. Sie betrug damals 0,19 ¢ pro Kilowattstunde (kWh). Seither steigt sie jedes Jahr.

2021 wurde die EEG-Umlage das erste Mal staatlich begrenzt, dafür sorgten die Auswirkungen der Coronapandemie. Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt glichen den Verlust aus.

Im ersten Halbjahr 2022 betrug die EEG-Umlage 3,723 ¢/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 45 % weniger. Das ist der niedrigste Stand seit 10 Jahren. Grund hierfür waren die stark steigenden Strompreise an der Börse. Somit war das EEG-Konto gut gefüllt. Auch der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt mit mehr als 3 Mrd. € führte zur Senkung der EEG-Umlage.

Doch es kommt noch besser. Die EEG-Umlage soll nun auf 0 sinken. Im April 2022 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf erlassen.

Abschaffung der EEG-Umlage

Mit dem Osterpaket 2022 beschloss die Bundesregierung die EEG-Umlage provisorisch abzuschaffen. Zum 01.07.2022 müssen Stromkunden*innen keine EEG-Umlage mehr bezahlen. Anfänglich war die Abschaffung für das Jahr 2023 geplant, wegen steigender Energiekosten kommt sie ein halbes Jahr früher. Das soll Stromkunden*innen deutlich entlasten. Energieversorger müssen die Streichung der EEG-Umlage komplett an Endverbraucher*innen weitergeben. Geplant ist der Wegfall bis zum Ende des Jahres. Die endgültige Abschaffung der EEG-Umlage erfolgt im Januar 2023.

Welche Auswirkungen hat der Wegfall?

Stromverbraucher*innen können damit rechnen, dass die Stromrechnung in der zweiten Jahreshälfte sinkt. Allerdings kann für die nahe Zukunft nicht garantiert werden, dass der Strompreis nicht weiter steigen wird. Grund dafür ist die momentane Kriegssituation und die damit verbundenen Preise für fossile Energiequellen.

Was tut sich für PV & Co?

Werden durch den Wegfall der EEG-Umlage erneuerbare Energien nicht mehr gefördert? Zum Glück nicht, die Förderkosten für PV-Anlagen, Windräder und Co. werden in Zukunft mit Hilfe des „Energie- und Klimafonds“ (EKF) finanziert. Die EEG-Umlage soll dauerhaft abgeschafft werden. Es fehlen im EKF damit 6,6 Mrd. €.

In den Fonds fließen auch Bundeszuschüsse, Erlöse aus dem europäischen Emissionshandel sowie die Einnahmen der CO₂-Bepreisung von Gas, Benzin und Diesel.

Besonders profitiert die Wärmewende, wenn die Umlage wegfällt. Das Ziel dabei ist, von Erdgas und Heizöl unabhängig zu werden und bis zum Jahr 2030 6 Mio. Wärmepumpen zu installieren. Argumente für die Umstellung von einer Öl-Heizung auf eine Wärmepumpe sind für Verbraucher*innen neben den Anschaffungskosten die Betriebskosten. Zusammen mit der EEG-Umlage sollen für Wärmepumpen auch die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Umlage (KWK-Umlage) und die Offshore-Netzumlage wegfallen.

Auch für Eigentümer*innen von Solaranlagen, die ihren erzeugten Strom ins öffentliche Netz eingespeist haben, war die EEG-Umlage fällig. Der Wegfall der EEG-Umlage macht nun die Eigenversorgung mit Solarstrom wirtschaftlich attraktiver, da unter andrem der bürokratische Aufwand wegfällt.

Zusammengefasst

  • Die EEG-Umlage füttert den Ausbau der erneuerbaren Energien und ist Bestandteil des Strompreises.
  • Bis zur Corona-Pandemie stieg die EEG-Umlage, zum 01.07.2022 fällt sie nun aber komplett.
  • Die Strompreise werden sinken, der Energie- und Klimafonds füttert den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter.
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