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Stromspeicher-Förderung Thüringen - Solar Invest

Stromspeicher-Förderung Thüringen
Photovoltaik-Wissen
Aktualisiert am 10. März 2020
5 Min. Lesezeit
Magdalena Forchhammer
Magdalena Forchhammer

Das Bundesland Thüringen setzt auch in den nächsten Jahren auf die nachhaltige Erzeugung von Strom und Wärme. Ein Mix aus erneuerbaren Energiequellen, beispielsweise solarer Strahlungsenergie, wird fokussiert. Dazu verabschiedete die Landesregierung die Stromspeicher-Förderung Thüringen − Solar Invest. Sie fördern damit den Neubau einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher. Auch eine Stromspeicher-Nachrüstung wird unterstützt.

100 % erneuerbare Energien

Thüringen will seinen Energiebedarf aus erneuerbaren Energien decken. Damit dieses Ziel in weniger als 20 Jahren erfolgreich umgesetzt werden kann, muss dringend etwas passieren. Das Land will Anreize zur umweltfreundlichen Energieerzeugung und -versorgung schaffen. Eine wichtige Technologieform für umweltfreundlichen Strom stellt die Photovoltaik dar. Die Speicherung in Batteriesystemen ist eine durchdachte und effiziente Möglichkeit, den Solarstrom Tag und Nacht zu nutzen. Die richtige Auslegung von Photovoltaikanlage und Speicherkapazität lässt nahezu vollständig den Bedarf im Eigenheim decken.

Was wird mit Solar Invest unterstützt?

Das Land Thüringen fördert verschiedenste Konzepte zur Stärkung der erneuerbaren Energien. Im Bereich Photovoltaik und Batteriespeichersysteme sind das:

  • Investitionen von Photovoltaikanlagen mit dem Einsatz eines Batteriespeichers
  • Investitionen von Batteriespeichersystemen (Nachrüstung)

Im Vordergrund des Förderprogramms steht die gezielte Erhöhung des Eigenverbrauchs. Es werden Neuinvestitionen von Photovoltaikanlagen berücksichtigt, die mit einem Stromspeicher kombiniert werden. Ist bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach vorhanden, können Fördergelder für die Nachrüstung eines Batteriespeichers bezogen werden.

Wem nutzt die Förderung?

Von der Förderung in Thüringen profitieren verschiedenste Personengruppen. Das sind zum Beispiel Kommunen, Zweckverbände, kleine und mittlere Unternehmen und selbstverständlich auch natürliche Personen – also Hauseigentümer.

Förderung von Investitionen
Investitionen in eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher
  • Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Bürgerenergiegesellschaften
  • Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen
  • Natürliche Personen
Investition in einen Batteriespeicher

Investition in sonstige

Speicher

Wie hoch ist die Stromspeicher-Förderung Thüringen für eine Solaranlage?

Der Fördersatz einer Photovoltaikanlage unter 10 kWp beläuft sich auf 900 Euro pro kWp. So können für eine 10 kWp Solaranlage mit passendem Batteriespeicher bis zu 9.000 Euro Zuschuss eingeholt werden. Aber auch die Nachrüstung eines Batteriespeichers zu einer bestehenden Photovoltaikanlage lohnt sich. Die Nennkapazität des Heimspeichers wird mit 300 Euro pro kWh vergütet. Der maximale Betrag beläuft sich auf 9.000 Euro für Privatpersonen und 100.000 Euro für andere Personengruppen.

FördergegenstandFördersatz
Investitionen in Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher, Anlagen bis 10 kWp900 Euro pro kWp
Investitionen in Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher, Anlagen größer 10 kWp, Ausschluss für natürliche PersonenBis zu 25 %, für Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 %
Investitionen in Batteriespeicher300 Euro pro kWh Speicherkapazität (Nennkapazität)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Speicher-Förderung zu erhalten?

  • Das Projekt muss in Thüringen entstehen.
  • Es werden nur Anlagen gefördert, welche dem aktuellen Marktstandard entsprechen.
  • Die Förderung von Photovoltaikanlagen erfolgt nur zusammen mit einem Batteriespeicher.
  • Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms muss bei mindestens 60 % liegen.
  • Für Anlagen mit einer Leistung größer als 10 kWp, ist zusätzlich eine Eigenverbrauchsquote von mindestens 60 % nachzuweisen. Der Nachweis ist mit der Antragstellung, durch die Vorlage einer Auslegungsplanung, zu erbringen.
  • Privatpersonen erhalten eine Förderung bis zu 10 kWp.
  • Gesamtausgaben unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
  • Zum Zeitpunkt des Antragseingangs darf das Projekt noch nicht starten. Der Beginn ist grundsätzlich erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids zulässig.
  • Mit der Maßnahme soll innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden.

Wie kann ich die Stromspeicher-Förderung Thüringen beantragen?

Unter www.aufbaubank.de findest du die benötigten Dokumente, um Solar Invest erfolgreich beantragen zu können. Alle Dokumente müssen auf postalischem Weg an die Thüringer Aufbaubank gesendet werden:

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
(Postfach 90 02 44)

Zusammengefasst

  • Die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher unterstützt das Land Thüringen mit 900 Euro pro kWp.
  • 300 Euro pro kWh (Nutzkapazität) gibt es für die Nachrüstung eines Batteriespeichers.
  • Der Eigenverbrauchsanteil muss bei mindestens 60 % liegen.
  • Die Antragstellung erfolgt auf postalischem Weg bei der Thüringer Aufbaubank. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2022.
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