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Stromspeicher-Förderung Sachsen-Anhalt

Stromspeicher-Förderung Sachsen-Anhalt
Photovoltaik-Wissen
Aktualisiert am 02. Oktober 2019
2 Min. Lesezeit
Magdalena Forchhammer
Magdalena Forchhammer

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie von Sachsen-Anhalt präsentierte kürzlich eine neue Richtlinie zur Förderung von Stromspeichern. Der Fokus liegt dabei auf dem Stromspeichersystem und nicht auf der gesamten Solaranlage. Wir stellen euch die wichtigsten Punkte der Stromspeicher-Förderung Sachsen-Anhalt vor.

Stetiger Ausbau von erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele

„Die Bundesregierung hat das Ziel, im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65 % zu erreichen.“, steht im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Das Bundesland Sachsen-Anhalt ist mit ihrem Beitrag ganz vorne mit dabei, dem bundesweiten Klimaziel näher zu kommen. Jede zweite Kilowattstunde wird bereits aus Wind, Sonne und Biomasse gewonnen.

Jedoch gibt es noch ein besonders großes Ausbaupotential für Photovoltaik im südlichen Teil von Sachsen-Anhalt. Denn die Sonneneinstrahlung ist dort mit durchschnittlichen Werten wie in Süddeutschland vergleichbar. Daher will die Landesregierung mit der Förderung innovative Stromspeicher-Systeme im privaten Bereich, Unternehmen oder Mieterstromprojekten unterstützen. Dadurch erhöht sich der Eigenverbrauch und zeitgleich wird der Ausbau der Dach-Photovoltaik vorangetrieben.

Wie hoch ist die Stromspeicher-Förderung Sachsen-Anhalt?

  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der Kosten für den Stromspeicher. Allerdings liegt der Maximalbetrag bei 5.000 Euro.
  • Ist ein Hybridwechselrichter (Kombiwechselrichter für Photovoltaikanlage und Batterie) für die Anlage geplant, liegt die Förderung bei 100 Euro je kWp installierter Nennleistung der Photovoltaik-Anlage.
  • Wird zusätzlich ein Ladepunkt für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 Kilowatt (kW) installiert, erhält man einen weiteren Bonus in Höhe von 1.000 Euro.

Welche Richtlinien muss ich erfüllen, um die Speicherförderung zu erhalten?

  • Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage / Alternativ Verdopplung der bereits bestehenden Solaranlage auf dem Hausdach
  • Installierte Leistung maximal 30 kWp im Eigenheim bzw. 100 kWp bei  Mieterstrommodellen
  • Die Netzeinspeisung der PV-Anlage darf nicht mehr als 50 % seiner Nennleistung betragen
  • Der Autarkiegrad mit Stromspeicher muss nachweislich bei mindestens 50 % liegen
  • Das Verhältnis zwischen der Nennleistung der PV-Anlage und der nutzbaren Speicherkapazität muss bei mindestens 1,2 kWp je 1 kWh liegen

Außerdem verlangt das Bundesland Sachsen-Anhalt, dass ein zertifizierter Grünstrom-Liefervertrag abgeschlossen wird. Damit ist auch der nicht gedeckte Bedarf aus erneuerbaren Energien gesichert und rundet das Stromspeicher-Förderprogramm sinnvoll ab.

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