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Der Norden bestromt die Energiewende: Förderung Batteriespeicher Niedersachsen

Förderung Batteriespeicher Niedersachsen
Photovoltaik-Wissen
Aktualisiert am 26. November 2020
4 Min. Lesezeit
tamara_dettling
Tamara Dettling

Im Bundesland Niedersachsen gibt es ein neues Förderprogramm für Stromspeicher. Damit will die Landesregierung den Ausbau der Solarenergie mit Speichern vorantreiben und Dachflächen möglichst komplett für die Energiewende nutzbar machen. Wir erklären dir die Förderung Batteriespeicher Niedersachsen, also wer wird gefördert, was und wie.

Wer wird unterstützt?

Von der Förderung profitieren natürliche Personen also private Haushalte, aber auch Unternehmen, juristische Personen und Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land fördert ab jetzt Stromspeicher, die mit neuen Photovoltaik-Anlagen verbaut oder nachgerüstet werden. Bei einem Neubau muss die Photovoltaik-Anlage ans Verteilnetz angeschlossen werden, die installierte Leistung muss dabei mindestens bei 4 kWp liegen. Auch bei einer Erweiterung geht es um mindestens 4 kWp. Für jede Anlage unterstützt die Regierung nur ein Batteriespeichersystem.

Das Programm gehört zu einem Maßnahmenpaket, mit dem Niedersachsen die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abfedern will. Die Förderrichtlinie veröffentlichte die Landesregierung am 21.10.2020 im niedersächsischen Ministerialblatt. Der Antrag läuft über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Wie hoch ist die Förderung?

Es gibt für Antragsteller einen Zuschuss von bis zu 40 % der Netto-Investitionskosten des Batteriespeichersystems. Außerdem können Anlagenbetreiber weitere Boni einfahren:

  • Wird noch ein lastmanagementfähiger Ladepunkt für ein E-Auto installiert, der auch beim Netzbetreiber angemeldet wird, gibt es 500 € dazu
  • Bringt die installierte oder ergänzte PV-Anlagenleistung über 10 kWp, sind das 800 € mehr
  • 20 € zusätzlich gibt es pro m² PV-Module für Anlagen über Parkplätzen oder anderen Anlagen mit einer aufgeständerten PV-Anlage

Insgesamt liegt der Zuschuss maximal bei 50.000 €. Dabei ist zu beachten, dass das Land die Förderung nur bis zu einer Grenze von 1,2 kWp pro 1 kWh nutzbarer Speicherkapazität gewährt. Andere Förderungen wie die KfW Förderung Wallbox vom Bund oder der EU können mit der niedersächsischen Förderung für Batteriespeicher kombiniert werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Um die Förderung Batteriespeicher Niedersachsen einzustreichen, müssen Antragsteller den Antrag einreichen, bevor sie mit den ersten Maßnahmen starten, nur die Planung geht vorher. Wir empfehlen mit allen Vertragsabschlüssen zu warten, bis der Zuwendungsbescheid eingetrudelt ist.

Außerdem muss die Anlage in Niedersachsen stehen. Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher müssen natürlich eingehalten werden (VDE-AR-N 4105 mit VDE FNN).

Die Wechselrichter der geförderten Systeme brauchen eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung und zur Fernsteuerung. Auch die elektronische Schnittstelle des Batteriemanagements und die Protokolle sind offenzulegen.

Außerdem muss für die Batterie eine Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren bestehen. Für die Installation braucht es eine Fachkraft. Das prognosebasierte Batteriemanagementsystem bzw. den lastmanagementfähigen Elektrofahrzeug-Ladepunkte muss der Antragsteller mit einer Händler- und Herstellererklärung nachweisen. Insgesamt muss das Batteriespeichersystem mindestens 5 Jahre laufen.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Über die Webseite der NBank kommt der Antragsteller zum Kundenportal. Dort muss er sich zuerst registrieren und dann einloggen, bevor es Schritt für Schritt durch das Antragsformular geht. Das Formular und alle nötigen Dokumente werden online eingereicht. Das geht bis zum 30.09.2022. Spätestens 12 Monate nach der Bewilligung, muss ein Verwendungsnachweis an die NBank gehen. Die Auszahlung fließt nach der Prüfung des Nachweises.

Zusammengefasst

  • Ab sofort gibt es die Förderung Batteriespeicher Niedersachsen für private Haushalte, Unternehmen, juristische Personen und Kommunen
  • Bis zu 40 % der Netto-Investitionskosten gibt es dazu
  • Das Förderprogramm wurde im Rahmen der Corona-Maßnahmen für die Wirtschaft ins Leben gerufen und läuft bis 30.09.2022

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