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2045 statt 2050: Das bringt das neue Bundes-Klimaschutzgesetz

Bundes-Klimaschutzgesetz
Aktualisiert am 20. Mai 2021
3 Min. Lesezeit
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Tamara Dettling

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe brachte einen wichtigen Stein ins Rollen und wies die Bundesregierung an, ihre Klimapolitik zu schärfen. Ein neuer Gesetzesentwurf für das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde jetzt durch das Bundeskabinett gewunken. Was steht drin? Und zündet es den PV-Turbo?

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden und auf dem Weg dahin feste Meilensteine erreichen. 2030 sollen statt 55 % jetzt 65 % weniger Treibhausgase gegenüber 1990 in die Atmosphäre geblasen werden. 2040 sollen es dann 88 % weniger sein. Damit berücksichtigt die Regierung auch die neuen EU-Klimaziele aus 2020.

Maximale Emissionsmengen

Für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges gibt es bis 2030 weiter maximale Emissionsmengen. Die Regierung setzte sie aber deutlich nach unten.

Den Großteil der Minderungen sollen die Industrie und die Energiewirtschaft übernehmen. So wird dort angesetzt, wo die Vermeidungskosten am geringsten und die Emissionen am höchsten sind. Auch nach 2030 soll es mit maximalen Emissionsmengen weiter gehen, genaue Mengen bestimmt die Regierung 2024.

Sofort-Unterstützung

Zum neuen Bundes-Klimaschutzgesetz gibt es auch noch ein Sofortprogramm, dass die Umsetzung der neuen Klimaziele antreiben soll. Bis zu 8 Milliarden € will die Regierung dafür locker machen, aber auch neue Vorgaben setzen. Die Energiestandards für Neubauten sollen stärker ausfallen und auch die Kosten für den CO₂-Preis sollen jetzt von Vermietern und Mietern getragen werden.

Der Ruf nach mehr

Aus den neuen Zielen wurden bisher nur wenige konkrete Maßnahmen abgeleitet. Sie braucht es aber um gerade den Erneuerbaren Energien einen weiteren Schub zu geben. Der Bundesverband Solarwirtschaft und der Bundesverband Erneuerbare Energien fordern weiter, die Ausbauziele für die Photovoltaik im EEG nach oben zuschrauben, Marktbremsen abzubauen und Flächen und Genehmigungen bereitzustellen. Schon allein um einen hohen Ökostromanteil sicherzustellen, auch bei einem steigenden Bruttostromverbrauch durch die E-Mobilität, Wärmepumpen und grünem Wasserstoff im Rahmen der Sektorenkopplung. Ohne diese Maßnahmen bleibt der PV-Turbo aus.

Die Entscheidung des Gerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz

Ende April erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz zu kurz greift und sogar teilweise nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Für die Richter fehlten konkrete Vorgaben für die Emissionsminderung ab dem Jahr 2031. Sie sehen damit die Gefahren des Klimawandels nach hinten rücken und zulasten jüngerer Generationen. Die klare Ansage an die Regierung: nachbessern! Mit diesem Urteil können Klimaschützer und junge Fridays-for-Future-Anhänger einen Erfolg für sich verbuchen. Sie hatten Klage eingereicht.

Zusammengefasst

  • Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bessert die Regierung das Bundes-Klimaschutzgesetz nach. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden.
  • Mehr einsparen denn je sollen die Industrie und die Energiewirtschaft.
  • Zu den neuen Zielen startet auch ein Sofortprogramm mit 8 Milliarden €, dass die Umsetzung der Klimaziele antreiben soll. Maßnahmen sind noch kaum bekannt.
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