Kostenloser Versand ab 4.000€
Mehr als 5000 zufriedene Installateure
Expertenwissen und Webinare
Hotline +49 89 9041015-00

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude

Bundesfoerderung-effiziente-gebaude-nichtwohngebaeude

Die Bundesförderung effiziente Gebäude möchte in erster Linie den Energiebedarf für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden senken. Dazu wird auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zusätzlich gefördert.  Energieffiziente Nichtwohngebäude werden beim Kauf, einer Komplettsanierung oder bereits beim Neubau gefördert. Daneben kann ein Bonus bei Einsatz erneuerbarer Energien erfolgen. Die Förderung wird derzeit über die KfW (263) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt. 

Überblick über die aktuellen Förderungen für erneuerbare Energien

 

Förderberechtigte Gruppen:

Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften

 

Förderfähige Komponenten:

Gesamte Gebäudebezogenen Investitionskosten (Transaktionskosten und Grundstückerwerb sind nicht förderfähig)  

 

Status:

Abgelaufen

 
   Bei Kauf oder Neubau  Bei Sanierung

Förderhöhe:

20 % bei Effizienzhaus 40  25 % bei Effizienzhaus Denkmal  

 

Höchstgrenze der förderfähigen Kosten:  2.000 €/m² pro Antrag und Jahr (max. 30 Mio. €)  27,5 % Bei Effizienzhaus 100

 

 

35 % bei Effizienzhaus 70

 

 

40 % bei Effizienzhaus 55
 

 

45 % bei Effizienzhaus 40

Bonus-Zuschuss:

+ 2,5 % bei Einsatz erneuerbarer Energien oder bei Nachhaltigkeitszertifikat

+ 5 % bei Einsatz erneuerbarer Energien oder bei Nachaltigkeitszertifikat

 

50 % Förderung von Energetischer Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung  

Voraussetzungen:

keine Wärmebereitstellung durch Heizöl

Keine Förderung der Optimierung oder Umbaumaßnahmen von Heizölheizungen

Art der Antragstellung:

Antrag bei der KFW über die Hausbank

 

Zusatzinfo:

Infoseite der KFW

 

 

Infoblatt zur Antragstellung

 

 

technische Mindestanforderungen

 

Fristende der Förderung:

12 Monate Umsetzungsfrist (max. 48 Monate)  

 

31.12.2030

Geltungsdauer

 

Zuletzt angesehen