Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude
Die Bundesförderung effiziente Gebäude möchte in erster Linie den Energiebedarf für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden senken. Dazu wird auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zusätzlich gefördert. Energieffiziente Nichtwohngebäude werden beim Kauf, einer Komplettsanierung oder bereits beim Neubau gefördert. Daneben kann ein Bonus bei Einsatz erneuerbarer Energien erfolgen. Die Förderung wird derzeit über die KfW (263) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abgewickelt.
Überblick über die aktuellen Förderungen für erneuerbare Energien
Förderberechtigte Gruppen: | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften | |
Förderfähige Komponenten: | Gesamte Gebäudebezogenen Investitionskosten (Transaktionskosten und Grundstückerwerb sind nicht förderfähig) | |
Status: | Abgelaufen | |
Bei Kauf oder Neubau | Bei Sanierung | |
Förderhöhe: | 20 % bei Effizienzhaus 40 | 25 % bei Effizienzhaus Denkmal |
| Höchstgrenze der förderfähigen Kosten: 2.000 €/m² pro Antrag und Jahr (max. 30 Mio. €) | 27,5 % Bei Effizienzhaus 100 |
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| 35 % bei Effizienzhaus 70 |
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| 40 % bei Effizienzhaus 55 |
| 45 % bei Effizienzhaus 40 | |
Bonus-Zuschuss: | + 2,5 % bei Einsatz erneuerbarer Energien oder bei Nachhaltigkeitszertifikat | + 5 % bei Einsatz erneuerbarer Energien oder bei Nachaltigkeitszertifikat |
| 50 % Förderung von Energetischer Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung | |
Voraussetzungen: | keine Wärmebereitstellung durch Heizöl | Keine Förderung der Optimierung oder Umbaumaßnahmen von Heizölheizungen |
Art der Antragstellung: | Antrag bei der KFW über die Hausbank | |
Zusatzinfo: | ||
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Fristende der Förderung: | 12 Monate Umsetzungsfrist (max. 48 Monate) | |
| 31.12.2030 | Geltungsdauer |